VDI 2077 Blatt 3.2
Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation in connected installations
- Erscheinungsdatum
- 2013-06
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Diese Richtlinie gilt für die Kostenverteilung in Wärmeversorgungseinrichtungen. Die Kosten für Energie und den Betrieb von Wärmeversorgungseinrichtungen sind dabei verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig zu verteilen. Die Richtlinie befasst sich mit der Abtrennung der Kosten zur Trinkwassererwärmung bei Anlagen, die zur Beheizung von Räumen und zur Trinkwassererwärmung dienen. Erstmalig werden durch diese Richtlinie komplexere Anlagen erfasst und Verfahren beschrieben, die eine Abrechnung solcher Anlagen ermöglichen. Anlagen, bei welchen die Energiekosten des einzelnen Nutzers direkt mit dem Versorgungsunternehmen tarifabhängig abgerechnet werden, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.
FAQ
Antwort:
Bei der Anwendung der VDI-Richtlinie 2077 geht es nicht um die Verteilung zu Gunsten oder zu Lasten von Wohnungen oder Gewerbe. Die Richtlinie soll helfen, die Abrechnung gerechter zu machen. Häufig profitieren Wohnungen, durch die Heizungsleitungen laufen, von der Wärmeabgabe der Rohe, sodass bei reiner Erfassung der Verbräuche an den Heizkörpern ein zu geringer Werte abgerechnet würde. Der von Ihnen geschilderte Fall passt nicht zur Abrechnung nach VDI 2077. Eigentlich müssten Sie davon profitieren, dass die Beheizung des EG nun von einem Mieter finanziert wird, Gegenüber einem Leerstand ist eine Verbesserung zu erwarten. Bitte lassen Sie die genauen Umstände mit der Abrechnung fachgerecht prüfen!
Antwort:
Die Verbraucherzentralen bieten diesen Service für einen geringen Betrag (aktuell 5 EUR) an. Im Rahmen der Überprüfung durch einen Energieberater kann man nicht nur die eigenen Kosten überprüfen lassen, sondern auch eine Bewertung der Kennwerte des Gebäudes bekommen. Details sind unter dem folgenden Link zu finden:
https://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/131031_Heizkostenabrechnung.php