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VDI 2077 Blatt 3.2

Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation in connected installations

Erscheinungsdatum
2013-06
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
23
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie gilt für die Kostenverteilung in Wärmeversorgungseinrichtungen. Die Kosten für Energie und den Betrieb von Wärmeversorgungseinrichtungen sind dabei verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig zu verteilen. Die Richtlinie befasst sich mit der Abtrennung der Kosten zur Trinkwassererwärmung bei Anlagen, die zur Beheizung von Räumen und zur Trinkwassererwärmung dienen. Erstmalig werden durch diese Richtlinie komplexere Anlagen erfasst und Verfahren beschrieben, die eine Abrechnung solcher Anlagen ermöglichen. Anlagen, bei welchen die Energiekosten des einzelnen Nutzers direkt mit dem Versorgungsunternehmen tarifabhängig abgerechnet werden, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.

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FAQ

Antwort:

Was Sie vorschlagen, ist eine sogenannte Nutzergruppentrennung. Durch die Heizkostenverordnung vorgeschrieben ist eine Nutzergruppentrennung nur bei unterschiedlichen Erfassungssystemen, z.B. Wenn ein Teil A des Gebäudes ist mit Verdunsterröhrchen ausgestattet ist, ein anderer Teil mit elektronischen Heizkostenverteilern. Alles andere hat Empfehlungscharakter, z.B. bei Mischung von Wohnungen und Gewerbe, Liegenschaften mit mehreren Gebäuden, unterschiedliche Nutzungszeiten.
Im geschilderten Fall, wo sich die beiden Gebäudebereiche durch die Wohnungsgröße und das Nutzerverhalten unterscheiden, ist a priori kein zwingender Grund für die Nutzergruppentrennung erkennbar. Eine "Genauigkeitssteigerung" ließe sich damit wahrscheinlich erreichen, aber zwingend ist das nicht. Bei so einem kleinen Objekt wäre das wohl auch kaum wirtschaftlich, denn die Nutzergruppentrennung ist nicht kostenneutral.
Soweit hier nennenswerte Rohrwärme vorliegt, wäre es denkbar, diese nicht nach Fläche, sondern Rohrlänge/leistung zu verteilen.

Antwort:

Keiner. Bitte lesen Sie trotzdem weiter. Die merkwürdig erscheinende Benummerung ist aus der Historie der Richtlinie zu verstehen: Als wir anfingen, die alte Richtlinie zur Heizkostenerfassung zu überarbeiten, schien aus der damaligen Situation (Mauerfall) heraus die Erarbeitung der Rohrwärmekorrektur, eigentlich ein kleines Teilthema, vordringlich. Auch wir (der Richtlinienausschuss) hatten erwartet, dass das hauptsächlich ein Thema in den Plattenbauten der neuen Bundesländer wäre. Das Teilthema haben wir damals als „Beiblatt“ bezeichnet, schon im Hinterkopf den Gedanken hegend, es eines Tages in eine Richtlinie VDI 2077 einarbeiten zu wollen. Nun hat sich im Verlauf der weiteren Diskussionen in den Ausschüssen auch der Bedarf an einer noch weiter gefassten Bearbeitung der Thematik „Verbrauchskostenerfassung“ (nicht nur Heizkosten) ergeben, siehe auch obige Tabelle. VDI 2077 ist nun keine einzelne Richtlinie mehr, sondern eine Reihe. Und in deren Gesamtsystematik halten wir das Thema „Rohrwärme“ unter der Blattnummer 3.5 für geeignet einsortiert. Die endgültige Fassung der Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.5 wird daher VDI 2077 Beiblatt ersetzen. Das steht in der Tat auch so auf dem Titelblatt des aktuell veröffentlichten Entwurfs VDI 2077 Blatt 3.5; dort wird als „frühere Ausgabe“ von VDI 2077 Blatt 3.5 die Richtlinie VDI 2077 Beiblatt genannt.

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