VDI 2077 Blatt 3.2
Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation in connected installations
- Erscheinungsdatum
- 2013-06
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Diese Richtlinie gilt für die Kostenverteilung in Wärmeversorgungseinrichtungen. Die Kosten für Energie und den Betrieb von Wärmeversorgungseinrichtungen sind dabei verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig zu verteilen. Die Richtlinie befasst sich mit der Abtrennung der Kosten zur Trinkwassererwärmung bei Anlagen, die zur Beheizung von Räumen und zur Trinkwassererwärmung dienen. Erstmalig werden durch diese Richtlinie komplexere Anlagen erfasst und Verfahren beschrieben, die eine Abrechnung solcher Anlagen ermöglichen. Anlagen, bei welchen die Energiekosten des einzelnen Nutzers direkt mit dem Versorgungsunternehmen tarifabhängig abgerechnet werden, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.
FAQ
Antwort:
Die HeizkostenV enthält eine Öffnungsklausel, welche in bestimmten Fällen die Anwendung der anerkannten Regeln der Technik erlaubt. VDI-Richtlinien sind keine gesetzlichen Vorschriften, sondern stellen als anerkannte Regeln der Technik den Konsens der Verkehrskreise dar, hier darüber, wie man ungerechte Kostenverteilungen vermeidet, wenn Rohrwärme vorliegt. Diesen Konsens stellen wir zur Anwendung zur Verfügung.
Jeder Mensch in Deutschland profitiert jeden Tag von VDI-Richtlinien, ohne das zu merken. Beispiele: wenn Sie sich Dank VDI/DVGW 6023 auf sauberes Trinkwasser verlassen dürfen, oder wenn Sie sich, auf der Autobahn hinter einem Lkw fahrend, darauf verlassen können, dass die Autobahnpolizei VDI 2700 anwendet und prüft, ob die Ladung nach dieser Richtlinie gesichert ist, oder wenn Sie in einem Aufzug eingeschlossen werden und wissen, dass dem Betreiber mit VDI 4705 eine Richtlinie zum Notrufmanagement vorliegt, die dazu beiträgt, dass Sie nicht über Gebühr lange dort verharren müssen. Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen.
Die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen, hier z. B. der Heizkostenverordnung, bezahlt man über seine Steuern. Folglich findet man alle Gesetzesexte kostenfrei unter www.gesetze-im-internet.de.
Die Erarbeitung von VDI-Richtlinien und die Arbeitszeit der Mitarbeiter in der VDI-Hauptgeschäftsstelle für Ihre Beratung werden aus gemeinnützig erwirtschafteten Mitteln (z. B. Mitgliedsbeiträgen, Verkaufserlösen, Spenden) einer privatrechtlichen Organisation, eben des VDI Verein Deutscher Ingenieure e. V. bezahlt. Als persönliches VDI-Mitglied trägt man über seinen Jahresbeitrag schon dazu bei und kann Richtlinien rabattiert erwerben. Wenn man als Nichtmitglied diese Arbeit nutzen möchte, erscheint es nicht unangemessen, dass man über den Verkaufspreis der Richtlinie einen Beitrag leistet. Wenn Sie sich daher nun für die Mitgliedschaft interessieren: www.vdi.de/mitgliedschaft.
Antwort:
Der „Abrechnungsmaßstab“ in dem von Ihnen zitierten Paragrafen ist die Verteilung auf Grund- und Verbrauchskosten. Diese ist vor dem Abrechnungszeitraum vom Vermieter zu erklären, kann aber, siehe HeizkostenV, Abschnitt gleich nach dem von Ihnen zitierten, aus wichtigen technischen Gründen auch nachher noch geändert werden. Das erkennbare Vorliegen wesentlicher Anteile von Rohrwärme ist aus unserer Sicht so ein technischer Grund. Die Anwendung des Korrekturverfahrens nach VDI 2077 Beiblatt jedoch ist, wie erläutert, keine Änderung des Abrechnungsmaßstabs.