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VDI 2077 Blatt 3.2

Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation in connected installations

Erscheinungsdatum
2013-06
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
23
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie gilt für die Kostenverteilung in Wärmeversorgungseinrichtungen. Die Kosten für Energie und den Betrieb von Wärmeversorgungseinrichtungen sind dabei verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig zu verteilen. Die Richtlinie befasst sich mit der Abtrennung der Kosten zur Trinkwassererwärmung bei Anlagen, die zur Beheizung von Räumen und zur Trinkwassererwärmung dienen. Erstmalig werden durch diese Richtlinie komplexere Anlagen erfasst und Verfahren beschrieben, die eine Abrechnung solcher Anlagen ermöglichen. Anlagen, bei welchen die Energiekosten des einzelnen Nutzers direkt mit dem Versorgungsunternehmen tarifabhängig abgerechnet werden, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.

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FAQ

Antwort:

Die Anwendung des Korrekturverfahrens basiert auf einer Öffnungsklausel in der HeizkostenV, der zufolge der Vermieter/Verwalter/Eigentümer unter bestimmten Bedingungen nach den anerkannten Regeln der Technik abrechnen kann (aber eben nicht muss). Es besteht also a priori ein Ermessensspielraum. Dieser wurde inzwischen durch Gerichtsentscheide in verschiedenen Fällen eingeschränkt, teilweise sogar bis auf Null reduziert, was bedeutet, dass in den jeweiligen Fällen die Anwendung des Korrekturverfahrens gerichtlich angeordnet wurde.
Allgemein ist es nicht sinnvoll, ständig zwischen der Anwendung und der Nicht-Anwendung zu wechseln. Aus diesem Grund sieht die Richtlinie vor, dass das Korrekturverfahren nach erstmaliger Anwendung so lange weiter angewendet wird, wie der Verbrauchswärmeanteil unter 0,43 liegt (siehe auch Fragen vom 4/9/2015 und 15/8/2015).
Es ist durchaus möglich, dass sich der Verbrauchswärmeanteil ändert. Wenn keine baulichen Änderungen oder Änderungen der heiztechnischen Anlage erfolgten, kann es z. B. durch eine neue Einstellung der Anlage (z. B. Absenkung der Arbeitstemperaturen) oder auch durch Änderung des Nutzerverhaltens (zumeist durch Mieterwechsel) zu Änderungen kommen.
Wenn lt. Ihrem Vermieter die Anwendungskriterien nicht mehr erfüllt sind, sollte Ihrem Vermieter der aktuell ermittelte Verbrauchswärmeanteil vorliegen (und über 0,43 liegen, so. o.). Fragen Sie gezielt danach.

Antwort:

Sie erkennen völlig richtig, dass die Dämmung der Leitungen in einem Teil der Nutzeinheiten das bei den restlichen Nutzeinheiten bestehende Problem bei undifferenzierter Behandlung „maskiert“. Ohne die Problematik differenziert zu betrachten (, was aus der Ferne ohnedies nicht möglich ist), sagt mir mein Bauchgefühl, dass die teilweise vorhandene Dämmung die Kostenverschiebungen möglicherweise sogar verschlimmert. Hier ist also eine differenzierte Betrachtung der beiden Gruppen „gedämmt“ und „ungedämmt“ geboten, wenn man die Rohrwärme richtig zuordnen will. Dazu wäre es erforderlich, die Norm-Wärmeleistungen der ungedämmten und gedämmten Rohre zu bestimmen und die jeweils in den Nutzeinheiten liegenden Rohrlängen per Aufmaß zu bestimmen. Sie beschreiben in Ihrer zweiten Frage, dass man sich sogar Mühe gegeben hat, in einem Teil der Nutzeinheiten die „Rohrwärme“ zu erhöhen, indem man die Rohre mäandern lässt und als Fußbodenheizung nutzt. (Damit stellt sich die Frage eigentlich gar nicht mehr, ob Rohrwärme vorliegt.) Eine nachträgliche Anbringung von Dämmung ist daher weder gewünscht noch vermutlich überhaupt möglich. Wenn es sich um ein Heizungssystem mit horizontaler Verteilung handelt und die Nutzeinheiten hinreichend groß sind, könnte man über die Anbringung von Wärmezählern an den Stockwerksabzweigen nachdenken. Das wäre sicherlich die sauberste, wenngleich nicht die kostengünstigste Lösung. (Ein Wärmezähler kostet ein Mehrfaches dessen, was ein Heizkostenverteiler kostet; allerdings wäre nur ein Wärmezähler je Nutzeinheit nötig, wogegen man einen Heizkostenverteiler je Heizkörper braucht.) Alternativ bleibt aus meiner Sicht nur die oben beschriebene differenzierte Betrachtungsweise mit Verteilung der Rohrwärme nach Rohrlängen und -wärmeleistungen. 

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