VDI 2077 Blatt 3.2
Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation in connected installations
- Erscheinungsdatum
- 2013-06
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Diese Richtlinie gilt für die Kostenverteilung in Wärmeversorgungseinrichtungen. Die Kosten für Energie und den Betrieb von Wärmeversorgungseinrichtungen sind dabei verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig zu verteilen. Die Richtlinie befasst sich mit der Abtrennung der Kosten zur Trinkwassererwärmung bei Anlagen, die zur Beheizung von Räumen und zur Trinkwassererwärmung dienen. Erstmalig werden durch diese Richtlinie komplexere Anlagen erfasst und Verfahren beschrieben, die eine Abrechnung solcher Anlagen ermöglichen. Anlagen, bei welchen die Energiekosten des einzelnen Nutzers direkt mit dem Versorgungsunternehmen tarifabhängig abgerechnet werden, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.
FAQ
Antwort:
Auf den Gedanken könnte man kommen, und die Vorgehensweise ist – mit Vernunft angewandt – auch nicht abzulehnen. Das bedeutet: Sie sparen selbstverständlich Energie (und damit Kosten), wenn Sie einen Raum, in dem sich über einige Zeiten niemand aufhält, weniger warm halten. Zu beachten ist aber, dass Räume eine Wärmeträgheit haben: Mit der Absenkung der Raumtemperatur sinkt auch die Wandtemperatur. Je länger der Raum kühl ist und je tiefer die Temperatur, desto mehr kühlen die Wände aus. Zu einem behaglichen Raumklima gehört aber neben einer angenehmen Lufttemperatur auch eine angenehme Strahlungstemperatur, d. h. Wandtemperatur. Das bedeutet, die Wände müssen ebenfalls auf einer akzeptablen Temperatur gehalten werden. Wenn der Raum lange ausgekühlt ist, dauert es auch lange, bis die Wände wieder angenehm warm sind - deutlich länger als das bloße Aufheizen der Luft im Raum. Lange Rede, kurzer Sinn: Absenkbetrieb macht nur dann Sinn, wenn man nicht zu weit absenkt und zeitig genug wieder aufheizt. Aber auch einen Raum, der sehr lange nicht genutzt wird, darf man nicht so weit abkühlen lassen, dass sich Feuchtigkeit niederschlägt!
Antwort:
Gerade das beschriebene ungleichmäßige Heizverhalten führt dazu, dass die Rohrwärmeproblematik wesentlich wird. Heizen alle Parteien einigermaßen gleichmäßig, so kann ruhig Rohrwärme auftreten, sie führt aber nicht zu signifikanten Kostenverschiebungen zwischen den Nutzern. Erst dann, wenn die Nutzer sehr verschiedenes Heizverhalten an den Tag legen, wird Rohrwärme zum Problem. Dann tritt „Unfairness“ auf, allerdings in dem Sinn, dass die „Vielheizer“ die Rohrwärme der „Sparer“ teilweise mitbezahlen. (Siehe dazu auch Frage und Antwort vom 28/8/2014.) Da das Ziel der HeizkV letztendlich, in Prosa ausgedrückt, gerade eine faire Verteilung der Heizkosten ist (Jeder soll das bezahlen, was er bekommt.), würde der Rückschritt zur Abrechnung ohne Rohrwärmekorrektur „Unfairness“ bedeuten. In einem solchen Fall ist zu erwarten, dass sich nun die bekannermaßen mit nicht selbst verursachten Kosten belasteten „Vielheizer“ benachteiligt fühlen würden. (Wie das rechtlich zu bewerten wäre, ist eine interessante Frage.)
Der Rückschritt hin zu einer Abrechnung ohne Anwendung der Rohrwärmekorrektur ist gleichwohl möglich. Hinweise auf die Rohrwärmeproblematik liefert die statistische Verteilung der abgelesenen Verbräuche. (Siehe dazu Frage und Antwort vom 25/11/2014.) Nun ändert sich natürlich diese Verteilung von Jahr zu Jahr. Trotzdem wird man nicht jedes Jahr wechseln wollen. Die Richtlinie VDI 2077 Beiblatt gibt daher auch Hinweise dazu, unter welchen Bedingungen wieder ohne Korrektur abgerechnet werden sollte. Voraussetzung dafür ist aber, dass sich die Verbräuche angeglichen haben.
Die von Ihnen aufgeworfene Frage nach der 70/30-Verteilung hat hiermit nicht direkt zu tun. Eine Aufsplittung der Heizkosten in verbrauchskostenunabhängige und verbrauchskostenabhängige findet in aller Regel auch bei Anwendung der Rohrwärmekorrektur statt. (Siehe dazu auch Frage und Antwort vom 14/11/2014.) Eine Erhöhung des verbrauchsunabhängigen Anteils an den Heizkosten trägt allenfalls dazu bei, die Empfindlichkeit der Abrechnung etwas zu mildern, weil ein Teil der Rohrwärme in den verbrauchsunabhängigen Kosten „untergeht“. Wärmere Kleidung und eine nicht so hohe Raumtemperatur sind Sparmaßnahmen, die vielleicht sogar der Gesundheit zugute kommen, weil der Sprung zwischen innen und außen nicht so groß ist. Man kann durchaus auch die Frage stellen, ob alle Räume zu allen Zeiten auf demselben Temperaturniveau gehalten werden müssen, und Heizwärme sparen, indem man z. B. weniger genutzte Räume nur zu bestimmten Tageszeiten auf behagliche Temperatur beheizt, sie aber während der Nichtnutzung etwas (aber nicht so weit, dass durch kalte Wände unbehagliche Zustände entstehen) absenkt. Dazu existieren technische Lösungen in Form von zeitgesteuerten Heizkörperventilen, die man inzwischen sogar beim Discounter erstehen kann.