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VDI 2077 Blatt 3.2

Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation in connected installations

Erscheinungsdatum
2013-06
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
23
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie gilt für die Kostenverteilung in Wärmeversorgungseinrichtungen. Die Kosten für Energie und den Betrieb von Wärmeversorgungseinrichtungen sind dabei verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig zu verteilen. Die Richtlinie befasst sich mit der Abtrennung der Kosten zur Trinkwassererwärmung bei Anlagen, die zur Beheizung von Räumen und zur Trinkwassererwärmung dienen. Erstmalig werden durch diese Richtlinie komplexere Anlagen erfasst und Verfahren beschrieben, die eine Abrechnung solcher Anlagen ermöglichen. Anlagen, bei welchen die Energiekosten des einzelnen Nutzers direkt mit dem Versorgungsunternehmen tarifabhängig abgerechnet werden, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.

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FAQ

Antwort:

Ihr „Heizverhalten“ ist nicht die einzige Größe mit Einfluss auf den Verbrauch. Machen wir ein Gedankenexperiment und gehen mal von einer intuitiven Definition von „Heizverhalten“ aus: wir halten in etwa dieselbe Temperatur ein, die zur Behaglichkeit erforderlich ist. Wärme fließt immer von warm (= drinnen) nach kalt (= draußen). Ihr Verbrauch an Heizwärme ist die Wärmemenge, die nachgeliefert werden muss, um die Solltemperatur zu halten, auch wenn die Wärme nach außen abfließt. In einem „Norm-Winter“ fließt eine bestimmte Menge Wärme ab. Es ist klar, dass in einem harten (= besonders kalten und/oder besonders lange dauernden) Winter mehr Wärme abfließt und nachgeliefert werden muss als in einem Norm-Winter oder gar einem milden Winter. Schwankungen sowohl im Gesamtverbrauch als auch in den Rohrwärmeeinheiten sind daher auch bei identischem Heizverhalten eher die Regel als die Ausnahme.

Antwort:

Nein, das ist nicht Thema dieser Richtlinie. Der möglicherweise dadurch entstehende Fehler dürfte allerdings auch deutlich unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze liegen.

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