VDI 2077 Blatt 3.1
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Projekt
Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung; Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services; Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems
- Mögliches Erscheinungsdatum
- 2025-10
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Kurzreferat
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Die Richtlinie soll in geringfügigem Rahmen aktualisiert werden. Mindestens sind die Verweise zu aktualisieren, ggf. kleinere technische Änderungen
FAQ
Antwort:
Die Umlage hängt nicht von der Art des Kraftstoffs ab, ob nun Gas, Heizöl oder Rapsöl. Grundsätzlich müsste nach 2077 Blatt 3.1 der abrechnungsrelevante Brennstoffanteil ermittelt und auch nur der umgelegt werden.
Es kann natürlich Sonderfälle geben, z.B. wenn mit dem Strom, den das BHKW abwirft, innerhalb der Anlage verbraucht wird, z.B. für Kühlung oder Wärmepumpe.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass nach §11 HeizkostenV eine Anlage, die überwiegend mit BHKW beheizt wird, nicht nach Verbrauch abgerechnet werden muss, so dass auch Flächenumlage möglich ist. Ob es im Rahmen dieser Regelung eine belastbare Konfiguration gibt, bei der rechtlich einwandfrei alles umgelegt werden kann, z.B. per Mietvertrag, ist nicht auszuschließen.