Direkt zum Inhalt

VDI 2077 Blatt 3.1

Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems

Erscheinungsdatum
2012-11
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
23
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).

Inhaltsverzeichnis der Richtlinie ansehen

Richtlinie bestellen

Preis ab
86,40 EUR inkl. MwSt.
Bei DIN Media bestellen

FAQ

Antwort:

Der Wärmefluss von warm nach kalt, ist ein physikalischer Vorgang, der nach Naturgesetzen stattfindet und prinzipiell mit sehr hoher Genauigkeit messbar und berechenbar ist. Das bedeutet nicht, dass jedermann diesen Vorgang mit grundlegenden Physik- und Mathe-Kenntnissen in dieser Genauigkeit nachvollziehen kann, selbst WENN – und das ist nicht der Fall – beliebiger Messaufwand betrieben würde. Der Messaufwand hat sich im Sinne der Zahlenden nach dem Nutzen zu richten, d. h. die Messung darf nicht im Extremfall mehr Kosten verursachen als es zu verteilen gilt. Man könnte daher sagen, wir schauen nur mit einem Auge hin, weil es zu teuer wäre mit beiden Augen und Brille hinzuschauen. Bei der Bewertung der gemessenen Zahlen, die nur ein unvollständiges Bild liefern, muss man nun versuchen, die Puzzleteile, die man nicht sieht, auf Basis der Naturgesetzlichkeiten und bestimmter Annahmen zu rekonstruieren. Solche Annahmen sind immer ein Stück weit willkürlich, aber mit viel Fleißarbeit, u. a. vielen „Was-wäre-wenn“-Analysen der Werte aus Tausenden von Anlagen, die im Ausschuss VDI 2077 durch sehr erfahrene Fachleute geleistet wurden, kann man die Willkür minimieren, indem man diejenigen Annahmen herausdestilliert, bei denen der „Fehler“ am geringsten ist. Ich bin als Betreuer des Ausschusses, der jede einzelne Sitzung miterlebt hat, überzeugt, dass dies sehr gewissenhaft geschehen ist, und dass die getroffenen Angaben fundiert und so „richtig“ wie möglich sind.
Mir persönlich ist im Verlauf der Diskussionen auch absolut klar geworden, dass die Erwartung, man könne eine Heizkostenabrechnung mit elementaren Rechenkenntnissen lückenlos nachvollziehen, in keiner Weise gerechtfertigt ist. (NachRECHNEN ist übrigens noch längst nicht dasselbe wie nachVOLLZIEHEN und VERSTEHEN!) Dass etwas nicht jedermann einsichtig ist, bedeutet, jedoch nicht, dass es falsch wäre. Der Ausschuss VDI 2077, der mit Fachleuten aus allen interessierten Kreisen (Abrechner, Vertreter der Mieter und der Wohnungswirtschaft, Forschung und Lehre, öffentliche Hand) zusammengesetzt ist, ist überzeugt, dass das Verfahren zu mehr Verursacher- und Kostengerechtigkeit führt.

Antwort:

Die Verbrauchseinheiten sind in der Tat nur Zählerwerte, denen rein rechnerisch ein Gegenwert zugewiesen wird. Es ist also nicht so, dass hier ein Perpetuum mobile geschaffen würde. Die Zählerwerte können nur das an Wärme berücksichtigen, was über den Heizkörper abgegeben wird, an dem sie hängen. Die Rohrwärme kommt zusätzlich dazu; folglich kommen die Rohrwärmeeinheiten obendrauf. Optimal i. S. einer trennscharfen Erfassung wäre es, wenn man an jeder Rohrleitung jeweils vor und hinter der Nutzeinheit (Wohnung) messen könnte, wieviel Energie in die jeweilige Wohnung hinein abgegeben wurde. Der Aufwand dafür wäre jedoch um ein Vielfaches teurer als der Verbrauch, den man dadurch besser zuordnen könnte. Da für die Erfassung ein Wirtschaftlichkeitsgebot gilt (Es soll genau nicht so sein, dass Sie im Extremfall mehr Kosten für die Erfassung und Abrechnung als für die Beheizung Ihrer Wohnung haben.), tut man das nicht. Wie kann man dann abschätzen, wie viel Wärme Nutzer A und wie viel Nutzer B bekommt? Über die jeweils im Bereich der Nutzeinheit liegende Rohrlänge: 5 m Rohr werden bei ungefähr gleichem Temperaturunterschied in etwa doppelt so viel Wärme abgeben wie 2,5 m. Man hat nicht immer das Glück, dass die Rohre sichtbar verlegt sind und ihre Länge direkt gemessen werden kann. Kennt man die genaue Rohrlänge nicht, weil die Rohre ja in den Wänden oder Böden liegen, kann man doch in aller Regel davon ausgehen, dass sie in allen Wohnungen gleich verlegt sind, sodass die Rohrlänge in etwa flächenproportional ist. So ist – grob vereinfacht – die Argumentation. Zulässig ist diese Art der Verteilung aufgrund einer Öffnungsklausel in der Heizkostenverordnung, die besagt, dass unter bestimmten Bedingungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (Als solche gelten VDI-Richtlinien.) abgerechnet werden darf. Dass Sie Ihre Stockwerksabzweigung absperren, um die Rohrwärmeabgabe zu unterdrücken, ist einerseits nicht vorgesehen, andererseits kann auch keiner überprüfen, ob Sie sie nicht ab und zu doch aufdrehen. Von muss man davon ausgehen, dass Ihnen die Wärme angeboten wird und dass Sie sie nutzen. Wenn es allerdings so ist, dass im Haus eine horizontale Verteilung vorliegt und jede Wohnung ihr eigenes Strangventil hat, dann könnte man einmal überprüfen, ob der Einbau von Wärmezählern an der Stockwerksabzweigung nicht doch sinnvoll ist. Sie brauchen dann pro Wohnung einen Wärmezähler, der direkt misst, was an Wärme in diese Wohnung hinein abgegeben wird. Die Heizkostenverteiler an den Heizkörpern entfallen dann. Ein Wärmezähler kostet m. W. zwar so viel wie rund fünf Heizkostenverteiler, aber Sie brauchen dann eben auch nur einen je Wohnung und es sollte keinen Zweifel mehr an der trennscharfen wohnungsweisen Erfassung geben.

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Teilen