VDI 2077 Blatt 3.1
Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems
- Erscheinungsdatum
- 2012-11
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).
FAQ
Antwort:
Die Anwendung des Korrekturverfahrens basiert auf einer Öffnungsklausel in der HeizkostenV, der zufolge der Vermieter/Verwalter/Eigentümer unter bestimmten Bedingungen nach den anerkannten Regeln der Technik abrechnen kann (aber eben nicht muss). Es besteht also a priori ein Ermessensspielraum. Dieser wurde inzwischen durch Gerichtsentscheide in verschiedenen Fällen eingeschränkt, teilweise sogar bis auf Null reduziert, was bedeutet, dass in den jeweiligen Fällen die Anwendung des Korrekturverfahrens gerichtlich angeordnet wurde.
Allgemein ist es nicht sinnvoll, ständig zwischen der Anwendung und der Nicht-Anwendung zu wechseln. Aus diesem Grund sieht die Richtlinie vor, dass das Korrekturverfahren nach erstmaliger Anwendung so lange weiter angewendet wird, wie der Verbrauchswärmeanteil unter 0,43 liegt (siehe auch Fragen vom 4/9/2015 und 15/8/2015).
Es ist durchaus möglich, dass sich der Verbrauchswärmeanteil ändert. Wenn keine baulichen Änderungen oder Änderungen der heiztechnischen Anlage erfolgten, kann es z. B. durch eine neue Einstellung der Anlage (z. B. Absenkung der Arbeitstemperaturen) oder auch durch Änderung des Nutzerverhaltens (zumeist durch Mieterwechsel) zu Änderungen kommen.
Wenn lt. Ihrem Vermieter die Anwendungskriterien nicht mehr erfüllt sind, sollte Ihrem Vermieter der aktuell ermittelte Verbrauchswärmeanteil vorliegen (und über 0,43 liegen, so. o.). Fragen Sie gezielt danach.
Antwort:
Sie erkennen völlig richtig, dass die Dämmung der Leitungen in einem Teil der Nutzeinheiten das bei den restlichen Nutzeinheiten bestehende Problem bei undifferenzierter Behandlung „maskiert“. Ohne die Problematik differenziert zu betrachten (, was aus der Ferne ohnedies nicht möglich ist), sagt mir mein Bauchgefühl, dass die teilweise vorhandene Dämmung die Kostenverschiebungen möglicherweise sogar verschlimmert. Hier ist also eine differenzierte Betrachtung der beiden Gruppen „gedämmt“ und „ungedämmt“ geboten, wenn man die Rohrwärme richtig zuordnen will. Dazu wäre es erforderlich, die Norm-Wärmeleistungen der ungedämmten und gedämmten Rohre zu bestimmen und die jeweils in den Nutzeinheiten liegenden Rohrlängen per Aufmaß zu bestimmen. Sie beschreiben in Ihrer zweiten Frage, dass man sich sogar Mühe gegeben hat, in einem Teil der Nutzeinheiten die „Rohrwärme“ zu erhöhen, indem man die Rohre mäandern lässt und als Fußbodenheizung nutzt. (Damit stellt sich die Frage eigentlich gar nicht mehr, ob Rohrwärme vorliegt.) Eine nachträgliche Anbringung von Dämmung ist daher weder gewünscht noch vermutlich überhaupt möglich. Wenn es sich um ein Heizungssystem mit horizontaler Verteilung handelt und die Nutzeinheiten hinreichend groß sind, könnte man über die Anbringung von Wärmezählern an den Stockwerksabzweigen nachdenken. Das wäre sicherlich die sauberste, wenngleich nicht die kostengünstigste Lösung. (Ein Wärmezähler kostet ein Mehrfaches dessen, was ein Heizkostenverteiler kostet; allerdings wäre nur ein Wärmezähler je Nutzeinheit nötig, wogegen man einen Heizkostenverteiler je Heizkörper braucht.) Alternativ bleibt aus meiner Sicht nur die oben beschriebene differenzierte Betrachtungsweise mit Verteilung der Rohrwärme nach Rohrlängen und -wärmeleistungen.