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VDI 2077 Blatt 3.1

Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems

Erscheinungsdatum
2012-11
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
23
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).

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FAQ

Antwort:

Ich setze im Folgenden voraus, dass Sie die Rohrwärmeproblematik in ihren Grundzügen verstanden haben. (Falls nicht, bitte die früheren Fragen und Antworten lesen, insbesondere die ersten paar vom August 2014.) Die in Ihre Wohnung gelieferte Wärme besteht aus Wärme, die über die Heizkörper abgegeben wird, und solcher, die von unzureichend gedämmten Rohren abgegeben wird. Erstere wird von den Heizkostenverteilern in Verbrauchswärmeeinheiten gezählt, letztere muss rechnerisch ermittelt werden und schlägt sich in den Rohrwärmeeinheiten nieder. Dass die Rohrwärmeeinheiten von Jahr zu Jahr schwanken, erscheint nicht ungewöhnlich, da sie auch vom (Heiz-)Verhalten anderer Mieter abhängen. Eine Überprüfung Ihrer Heizkostenabrechnung bietet Ihnen als Service beispielsweise die Verbraucherberatung an. Dieser Service ist i. Allg. sehr preiswert. Sehr gute Experten in diesem Bereich hat u. W. die Verbraucherberatung Stuttgart.

Antwort:

Als VDI dürfen wir, wie im Disclaimer über diesem FAQ ausgeführt, keine Rechtsberatung erteilen. Wenn Sie Zweifel an der Zulässigkeit haben, können wir Ihnen daher nur empfehlen, Ihre Heizkostenabrechnung von Fachleuten, z. B. einer Verbraucherberatung, überprüfen zu lassen. (Die Verbraucherberatung in Stuttgart hat beispielsweise sehr kompetente Berater.)

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