Direkt zum Inhalt

VDI 2077 Blatt 3.1

Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems

Erscheinungsdatum
2012-11
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
23
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).

Inhaltsverzeichnis der Richtlinie ansehen

Richtlinie bestellen

Preis ab
83,90 EUR inkl. MwSt.
Bei DIN Media bestellen

FAQ

Antwort:

Eindeutig ja. Es müssen nicht zwingend ungedämmt verlegte Rohre und auch nicht zwingend freiliegende Leitungen sein, die Rohrwärme abgeben. Thermografien belegen beispielsweise, wie effektiv auch im Estrich verlegte Leitungen Rohrwärme abstrahlen. Allein das Vorhandensein von Dämmmaterial bedeutet ja auch nicht, dass die Dämmung auch hinreichend effektiv ist. Die Kriterien in VDI 2077 Beiblatt zielen ganz klar darauf ab, die Fälle herauszufiltern, in denen Rohrwärme 1) auftritt und 2) zu Kostenverzerrungen führt.
Seit November 2016 gibt es den Entwurf VDI 2077 Blatt 3.5, die überarbeitete Version von VDI 2077 Beiblatt. Dort wurde das Verfahren zum Herausfiltern der Fälle mit rohrwärmebedingter Kostenverzerrung nochmal deutlich verfeinert.

Antwort:

Hier handelt es sich vermutlich um eine stark vereinfachte Aussage.
Die Rohrwärmekorrektur kann und soll angewendet werden, solange das Problem auftritt. Aber das Problem ist möglicherweise bedingt durch technische Mängel, z. B. einen fehlenden hydraulischen Abgleich, und es steht ganz klar in der Richtlinie, dass die Behebung technischer Mängel Vorrang hat. Vermutlich ist das gemeint: Es soll an der Anlage etwas verbessert werden, sodass die Rohrwärmeproblematik nicht mehr so eklatant auftritt und die Anwendung des Verfahrens entfallen kann. Sollte sich jedoch herausstellen, dass die Anlage auch nach der Verbesserung noch signifikant Rohrwärme abgibt, die zu Kostenverzerrungen führt, sollte das Verfahren auch danach wieder angewendet werden.

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Teilen