VDI 2077 Blatt 3.1
Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems
- Erscheinungsdatum
- 2012-11
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).
FAQ
Antwort:
Nein – und ja.
Nein, weil die Anwendung zunächst im Ermessen des Vermieters liegt. D.h. er darf, wenn sein Abrechnungsdienstleister ihn entsprechend berät oder er selber bei der Abrechnung auf Anzeichen von durch Rohrwärme bedingten Kostenverzerrungen stößt, abwägen, ob er eine Korrektur vornimmt, muss aber die Korrektur nicht vornehmen.
Ja, denn es hat inzwischen Urteile gegeben, die diesen Ermessensspielraum des Vermieters in konkreten Fällen auf Null reduziert haben, d.h. der Vermieter wurde durch Gerihtsbeschluss zur Anwendung der Korrektur gezwungen, da das Gericht bei einzelnen Mietern unzumutbare Unbilligkeiten durch die Nichtanwendung erkannte.
Das bedeutet: Die anerkannte Regel der Technik VDI 2077 Beiblatt liegt seit 2009 vor und hat sich bewährt. Damit sind unbillige Kostenverzerrungen vermeidbar. Wenn es hier Meinungsverschiedenheiten mit dem Vermieter gibt, die argumentativ nicht zu klären sind, bleibt nur der Weg über einen Gerichtsentscheid.
Antwort:
Die Methode der Rohrwärmekorrektur basiert auf statistischen Auswertungen von Tausenden von gemessenen Verbrauchswerten, also genau auf der Empirie, die hier eingefordert wird. Bei einer Heizung ohne Rohrwärmeproblematik sind die Verbrauchswerte normalverteilt, d. h., die Werte liegen (näherungsweise) auf einer symmetrischen Gaußschen Glockenkurve. Tritt Rohrwärme auf, verändert sich dieses Bild: Die Verteilung wird schief. (Siehe dazu auch Frage/Antwort vom 25/11/2014.) Es SCHEINT also so, als würden die Sparer fast nichts verbrauchen, während „Witwe Bolte“, die es nach Wilhelm Busch ja gerne warm hatte (Ich hoffe, die Referenz belegt, dass ich kein Fall für die Chauvi-Kasse bin.), gleich VIEL mehr verbraucht. Tatsächlich ist es aber so, dass ALLE Mieter nahezu in gleichem Maß von der Rohrwärme profitieren. Mit „davon profitieren“ ist hier gemeint, dass alle in etwa dieselbe Menge (natürlich bezogen auf die Nutzfläche) geliefert bekommen. Das bedeutet im Klartext: Witwe Bolte bezahlt die Rohrwärme für die Sparer mit. Die Sparer bekommen also nicht mehr Rohrwärme, sondern profitieren letztendlich nur von der Abrechnungsmodalität.
Den Ausführungen zur abgenommenen Rohrwärme kann ich nicht folgen; ich vermute, sie basieren auf einer falschen Grundannahme über die Wirkweise eines Heizkreislaufs. Ganz speziell habe ich keine Ahnung, was Sie mit „subjektiven“ Ursachen meinen. Jeder Mensch ist anders, und jeder hat andere Behaglichkeitsanforderungen (siehe Witwe Bolte und Sparer), verhält sich anders (Anwesenheit zu Hause) aber das muss auch möglich sein.
Sie haben die volle Unterstützung der Fachleute im VDI, wenn Sie fordern, dass mit Priorität Defizite des Heizungssystems behoben werden sollen. In der Richtlinie steht explizit, dass man nicht durch „Gesundrechnen“ die Probleme einer Anlage überdecken soll. Die Abfolge muss mit Blick auf das polititsche Ziel der Verminderung von Treibhausgasen sein: Effizienz erhöhen (Heizung sanieren, Gebäude dämmen usw.) und dann erst schauen, ob abrechnungstechnisch noch etwas getan werden muss.