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VDI 2077 Blatt 3.1

Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems

Erscheinungsdatum
2012-11
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
23
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).

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FAQ

Antwort:

Die Rohrwärmeproblematik ist am besten zu verstehen, wenn man der Energie entlang der Versorgungskette folgt: Sie bekommen Energie in Form von Brennstoff (z. B. Gas oder Öl) ins Haus geliefert. Die entsprechenden Kosten sind anhand von Rechnungen feststellbar. Erster Schritt ist die WärmeERZEUGUNG: Der Brennstoff wird in Wärme umgewandelt, die z. T. als Nutzwärme zur Verfügung steht, zum anderen Teil in Form von Verlusten „verschwindet“. Die genaue Größe dieser Verluste ist in aller Regel bekannt. Die Nutzwärme wird nun an das VERTEILUNGssystem übergeben. Idealerweise würde das Verteilungssystem die gesamte Nutzwärme an die Heizkörper übergeben, und die Heizkostenverteiler (HKV) an diesen würden die abgegebene Wärme zählen. Tatsächlich wird aber auch auf dem Weg zu Ihren Heizkörpern schon Wärme abgegeben, die, weil die Rohre in Ihrer Wohnung liegen, Ihre Wohnung mit beheizen. Diese Wärmemenge können die HKV nicht zählen. Und diese „Heizung“ können Sie durch Zudrehen Ihrer Heizkörperventile nicht abstellen.
Was liegt also zum Abrechnen vor? Einerseits Rechnungen über gelieferten Brennstoff, andererseits Verbrauchswerte von den HKV, die aber nur einen Teil der gelieferten Wärme abbilden. Wenn wir jetzt einmal sonstige Kosten für die Heizung vernachlässigen, verfährt man nun wie folgt: Als erstes teilt man auf in verbrauchsabhängige und Grundkosten. Die Heizkostenverordnung sieht vor, dass mindestens 30 %, höchstens aber 50 % der Kosten als Grundkosten umgelegt werden. Diese Kosten entstehen sozusagen dadurch, dass eine Heizung vorhanden ist und genutzt werden könnte. Sie beinhalten u. a. die Bereitstellungsverluste.
Die verbrauchsabhängigen Kosten werden im Normalfall nach Verbrauchswerten (der HKV) verteilt, weil der Normalfall der ist, dass die Wärme i. W. über die Heizkörper geliefert wird. Sind jedoch die Rohrwärmebeiträge zur Raumbeheizung zu groß, kann es durch diese Verteilung zu Kostenverschiebungen kommen, die korrigiert werden müssen, damit nicht der eine Mieter die Heizung des anderen (mit)bezahlt. Dazu versucht man mit verschiedenen Methoden abzuschätzen, welcher Wärmeanteil welcher Wohnung über die Rohre geliefert wird. Die einzelnen Methoden hier zu erläutern, ginge zu weit.
Nun aber zu Ihrer Frage: Was wirkt sich stärker aus: Rohrwärme oder Heizkörper? Das kann man nach dem zuvor Gesagten nicht einfach beantworten. Hätten Sie ein hervorragend gedämmtes Haus mit ungedämmten, frei in den Wohnungen liegenden Rohren und hoher Systemtemperatur, könnte es sein, dass Sie allein mit Rohrwärme heizen. Am anderen Ende der Skala liegt ein Haus, bei dem die Rohre super gedämmt sind und die Systemtemperatur niedrig ist; hier wird fast keine Rohrwärme auftreten, und Sie heizen nur, wenn Sie ein Heizkörperventil öffnen. Alle dazwischen liegenden Varianten gibt es.
Fazit: Für Sie als Mieter bleibt in jedem Fall nur eines: Sie öffnen Heizkörperventile, wenn es Ihnen zu kalt ist und schließen sie, wenn Ihre Behaglichkeitsanforderungen erfüllt sind. Wenn Sie dann noch Energiesparmöglichkeiten durch Absenkbetrieb bei Nacht oder Abwesenheit nutzen, jedoch die Temperatur nicht soweit absenken, dass Feuchte- oder Frostschäden entstehen (Also nicht im Winter drei Monate auf die Malediven fahren und die Heizung so lange auf „Null“ stellen.), dann machen Sie alles richtig und sparen sinnvoll.

Antwort:

Die Heizkostenverteiler (HKV) zählen nur, wenn Wärme über die Heizkörper abgegeben wird, nicht aber die über die Rohre abgegebenen Wärmemengen. Gleichwohl trägt Rohrwärme zur Beheizung der Räume bei (siehe dazu eine Vielzahl von Fragen und Antworten in diesem FAQ). Wären die beiden verglichenen Heizperioden meteorologisch gleich gewesen, würde eine Abnahme der gezählten Einheiten darauf hindeuten, dass sich bei der Nutzung etwas getan hat, z. B. dadurch, dass eine leer stehende Wohnung nur wenig beheizt wurde. Der Rohrwärmeeintrag in eine Wohnung, deren Heizkörper nicht genutzt werden, bleibt näherungsweise gleich, aber die dort angebrachten HKV würden 0 Einheiten zählen. Damit ändern sich dann auch die gezählten und nicht gezählten Anteile der Wärme. Eine genaue Analyse des Problems ist jedoch per Ferndiagnose nicht möglich.

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