VDI 2077 Blatt 3.1
Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems
- Erscheinungsdatum
- 2012-11
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).
FAQ
Antwort:
VDI 2077 Beiblatt legt fest, dass nach der Entscheidung zur Anwendung jedes Jahr die Anwendungsgrenzen überprüft werden, dass das Verfahren jedoch so lange angewendet wird, wie der Verbrauchswärmeanteil unterhalb eines Ausstiegswerts liegt. Mit dieser Regelung soll einem jährlichen Wechsel hin und her vorgebaut werden.
Antwort:
Der Wärmefluss von warm nach kalt, ist ein physikalischer Vorgang, der nach Naturgesetzen stattfindet und prinzipiell mit sehr hoher Genauigkeit messbar und berechenbar ist. Das bedeutet nicht, dass jedermann diesen Vorgang mit grundlegenden Physik- und Mathe-Kenntnissen in dieser Genauigkeit nachvollziehen kann, selbst WENN – und das ist nicht der Fall – beliebiger Messaufwand betrieben würde. Der Messaufwand hat sich im Sinne der Zahlenden nach dem Nutzen zu richten, d. h. die Messung darf nicht im Extremfall mehr Kosten verursachen als es zu verteilen gilt. Man könnte daher sagen, wir schauen nur mit einem Auge hin, weil es zu teuer wäre mit beiden Augen und Brille hinzuschauen. Bei der Bewertung der gemessenen Zahlen, die nur ein unvollständiges Bild liefern, muss man nun versuchen, die Puzzleteile, die man nicht sieht, auf Basis der Naturgesetzlichkeiten und bestimmter Annahmen zu rekonstruieren. Solche Annahmen sind immer ein Stück weit willkürlich, aber mit viel Fleißarbeit, u. a. vielen „Was-wäre-wenn“-Analysen der Werte aus Tausenden von Anlagen, die im Ausschuss VDI 2077 durch sehr erfahrene Fachleute geleistet wurden, kann man die Willkür minimieren, indem man diejenigen Annahmen herausdestilliert, bei denen der „Fehler“ am geringsten ist. Ich bin als Betreuer des Ausschusses, der jede einzelne Sitzung miterlebt hat, überzeugt, dass dies sehr gewissenhaft geschehen ist, und dass die getroffenen Angaben fundiert und so „richtig“ wie möglich sind.
Mir persönlich ist im Verlauf der Diskussionen auch absolut klar geworden, dass die Erwartung, man könne eine Heizkostenabrechnung mit elementaren Rechenkenntnissen lückenlos nachvollziehen, in keiner Weise gerechtfertigt ist. (NachRECHNEN ist übrigens noch längst nicht dasselbe wie nachVOLLZIEHEN und VERSTEHEN!) Dass etwas nicht jedermann einsichtig ist, bedeutet, jedoch nicht, dass es falsch wäre. Der Ausschuss VDI 2077, der mit Fachleuten aus allen interessierten Kreisen (Abrechner, Vertreter der Mieter und der Wohnungswirtschaft, Forschung und Lehre, öffentliche Hand) zusammengesetzt ist, ist überzeugt, dass das Verfahren zu mehr Verursacher- und Kostengerechtigkeit führt.