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VDI 2077 Blatt 3.1

Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems

Erscheinungsdatum
2012-11
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
23
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).

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FAQ

Antwort:

Sie erkennen völlig richtig, dass die Dämmung der Leitungen in einem Teil der Nutzeinheiten das bei den restlichen Nutzeinheiten bestehende Problem bei undifferenzierter Behandlung „maskiert“. Ohne die Problematik differenziert zu betrachten (, was aus der Ferne ohnedies nicht möglich ist), sagt mir mein Bauchgefühl, dass die teilweise vorhandene Dämmung die Kostenverschiebungen möglicherweise sogar verschlimmert. Hier ist also eine differenzierte Betrachtung der beiden Gruppen „gedämmt“ und „ungedämmt“ geboten, wenn man die Rohrwärme richtig zuordnen will. Dazu wäre es erforderlich, die Norm-Wärmeleistungen der ungedämmten und gedämmten Rohre zu bestimmen und die jeweils in den Nutzeinheiten liegenden Rohrlängen per Aufmaß zu bestimmen. Sie beschreiben in Ihrer zweiten Frage, dass man sich sogar Mühe gegeben hat, in einem Teil der Nutzeinheiten die „Rohrwärme“ zu erhöhen, indem man die Rohre mäandern lässt und als Fußbodenheizung nutzt. (Damit stellt sich die Frage eigentlich gar nicht mehr, ob Rohrwärme vorliegt.) Eine nachträgliche Anbringung von Dämmung ist daher weder gewünscht noch vermutlich überhaupt möglich. Wenn es sich um ein Heizungssystem mit horizontaler Verteilung handelt und die Nutzeinheiten hinreichend groß sind, könnte man über die Anbringung von Wärmezählern an den Stockwerksabzweigen nachdenken. Das wäre sicherlich die sauberste, wenngleich nicht die kostengünstigste Lösung. (Ein Wärmezähler kostet ein Mehrfaches dessen, was ein Heizkostenverteiler kostet; allerdings wäre nur ein Wärmezähler je Nutzeinheit nötig, wogegen man einen Heizkostenverteiler je Heizkörper braucht.) Alternativ bleibt aus meiner Sicht nur die oben beschriebene differenzierte Betrachtungsweise mit Verteilung der Rohrwärme nach Rohrlängen und -wärmeleistungen. 

Antwort:

Die Rohrwärmeproblematik ist am besten zu verstehen, wenn man der Energie entlang der Versorgungskette folgt: Sie bekommen Energie in Form von Brennstoff (z. B. Gas oder Öl) ins Haus geliefert. Die entsprechenden Kosten sind anhand von Rechnungen feststellbar. Erster Schritt ist die WärmeERZEUGUNG: Der Brennstoff wird in Wärme umgewandelt, die z. T. als Nutzwärme zur Verfügung steht, zum anderen Teil in Form von Verlusten „verschwindet“. Die genaue Größe dieser Verluste ist in aller Regel bekannt. Die Nutzwärme wird nun an das VERTEILUNGssystem übergeben. Idealerweise würde das Verteilungssystem die gesamte Nutzwärme an die Heizkörper übergeben, und die Heizkostenverteiler (HKV) an diesen würden die abgegebene Wärme zählen. Tatsächlich wird aber auch auf dem Weg zu Ihren Heizkörpern schon Wärme abgegeben, die, weil die Rohre in Ihrer Wohnung liegen, Ihre Wohnung mit beheizen. Diese Wärmemenge können die HKV nicht zählen. Und diese „Heizung“ können Sie durch Zudrehen Ihrer Heizkörperventile nicht abstellen.
Was liegt also zum Abrechnen vor? Einerseits Rechnungen über gelieferten Brennstoff, andererseits Verbrauchswerte von den HKV, die aber nur einen Teil der gelieferten Wärme abbilden. Wenn wir jetzt einmal sonstige Kosten für die Heizung vernachlässigen, verfährt man nun wie folgt: Als erstes teilt man auf in verbrauchsabhängige und Grundkosten. Die Heizkostenverordnung sieht vor, dass mindestens 30 %, höchstens aber 50 % der Kosten als Grundkosten umgelegt werden. Diese Kosten entstehen sozusagen dadurch, dass eine Heizung vorhanden ist und genutzt werden könnte. Sie beinhalten u. a. die Bereitstellungsverluste.
Die verbrauchsabhängigen Kosten werden im Normalfall nach Verbrauchswerten (der HKV) verteilt, weil der Normalfall der ist, dass die Wärme i. W. über die Heizkörper geliefert wird. Sind jedoch die Rohrwärmebeiträge zur Raumbeheizung zu groß, kann es durch diese Verteilung zu Kostenverschiebungen kommen, die korrigiert werden müssen, damit nicht der eine Mieter die Heizung des anderen (mit)bezahlt. Dazu versucht man mit verschiedenen Methoden abzuschätzen, welcher Wärmeanteil welcher Wohnung über die Rohre geliefert wird. Die einzelnen Methoden hier zu erläutern, ginge zu weit.
Nun aber zu Ihrer Frage: Was wirkt sich stärker aus: Rohrwärme oder Heizkörper? Das kann man nach dem zuvor Gesagten nicht einfach beantworten. Hätten Sie ein hervorragend gedämmtes Haus mit ungedämmten, frei in den Wohnungen liegenden Rohren und hoher Systemtemperatur, könnte es sein, dass Sie allein mit Rohrwärme heizen. Am anderen Ende der Skala liegt ein Haus, bei dem die Rohre super gedämmt sind und die Systemtemperatur niedrig ist; hier wird fast keine Rohrwärme auftreten, und Sie heizen nur, wenn Sie ein Heizkörperventil öffnen. Alle dazwischen liegenden Varianten gibt es.
Fazit: Für Sie als Mieter bleibt in jedem Fall nur eines: Sie öffnen Heizkörperventile, wenn es Ihnen zu kalt ist und schließen sie, wenn Ihre Behaglichkeitsanforderungen erfüllt sind. Wenn Sie dann noch Energiesparmöglichkeiten durch Absenkbetrieb bei Nacht oder Abwesenheit nutzen, jedoch die Temperatur nicht soweit absenken, dass Feuchte- oder Frostschäden entstehen (Also nicht im Winter drei Monate auf die Malediven fahren und die Heizung so lange auf „Null“ stellen.), dann machen Sie alles richtig und sparen sinnvoll.

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