VDI 2077 Blatt 3.1
Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems
- Erscheinungsdatum
- 2012-11
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).
FAQ
Antwort:
Für den Mieter (und zumeist Laien) ist es nicht immer ganz einfach, das Rohrschema zu durchschauen und richtig zu beschreiben. Es ist aber nicht undenkbar, dass Sie tatsächlich solch eine etwas merkwürdige Verrohrung haben. Ohne detaillierte Kenntnis der Anlage kann man aber nur eine allgemeine Einschätzung abgeben. Es ist davon auszugehen, dass bei Ihnen die Leitungen ständig durchflossen sind, sie also deshalb auf jeden Fall Rohrwärme bekommen. Eine interessante Frage ist, ob die Rohrwärmeeinheiten nach Fläche umgelegt werden oder nach anderen Maßstäben (Rohrlänge). Tatsächlich werden Sie aber im Trend aufgrund der Lage Ihrer Wohnung den höchsten Wärmebedarf haben und durch die Rohrwärmeabrechnung eher ent- als belastet.
Antwort:
Wir verstehen die Anfrage so, dass es sich dabei um Wärmelieferung handelt. D. h. Sie betreiben ein BHKW und verkaufen Wärme und Strom an die Gebäudenutzer. In dem Fall können die Kosten im Wärmepreis kalkulatorisch berücksichtigt werden. Die Wärmekosten können dann ganz normal abgerechnet werden; eine Anwendung von VDI
2077 Blatt 3.1 ist u. E. nicht erforderlich.