VDI 2077 Blatt 3.1
Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems
- Erscheinungsdatum
- 2012-11
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).
FAQ
Antwort:
Eine völlig gerechte Verteilung wird es wohl nicht geben, denn dafür müsste man eine KWh Heizenergie, gleich, ob sie nun aus Öl, Gas oder Kohle erzeugt wird, in Berlin billiger machen als beispielsweise in Düsseldorf, weil der Winter insgesamt in Berlin zumeist kälter ist als in Düsseldorf. Dasselbe gilt innerhalb eines Gebäudes. Ja, eine Dachgeschosswohnung hat gegenüber einer Wohnung zwischen zwei beheizten Geschossen eine Art Lagenachteil, schlimmer noch eine Eckwohnung in einer großen Anlage gegenüber den innenliegenden Wohnungen. Mir erscheint es vernünftig, dass eine KWh einen bestimmten Preis hat und man versucht, die gelieferte Energie dem in Rechnung zu stellen, der sie geliefert bekommt. Damit kann man nachvollziehbar kalkulieren und so sparen, wie es mit den eigenen Behaglichkeitsanforderungen verträglich ist. Das deckt sich mit der Philosophie, die hinter dem Energieausweis (und hinter genormten Verbrauchswerten für Pkws) steht: Wenn transparent ist, wie hoch der Verbrauch in der Wohnung (oder mit dem Pkw) unter Standardbedingungen ist, dann kann man vergleichen und sich die Wohnung (den Pkw) aussuchen, dessen Verbrauch zu bezahlen man bereit ist. Wenn ich besonders sparsam fahre, komme ich mit demselben Pkw unter denselben Bedingungen mit weniger Verbrauch ans Ziel als jemand, mit Bleifuß fährt. Und ebenso kann ich, wenn ich sparsam heize, in derselben Immobilie weniger verbrauchen als jemand, der für seine Behaglichkeit 23 °C haben möchte. Man darf halt nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Antwort:
Nicht zwingend. Heizkostenverteiler werden in Prüfständen geprüft und so kalibriert und bewertet, dass ihre Messwerte mit der von dem jeweiligen, spezifizierten Heizkörper abgegebenen Wärmemenge korrelieren. Anders ausgedrückt: Ich kann einen Heizkostenverteiler desselben Typs an zwei verschiedenen Heizkörper anbringen. Er zeigt dann üblicherweise denselben Zahlenwert an, solange nur die Temperaturen der Heizkörper und des Raums identisch sind. Hat jetzt der eine der beiden Heizkörper beispielsweise die doppelte Fläche, gibt er natürlich mehr Wärme an den Raum ab. Das muss ich dann durch Faktoren rechnerisch berücksichtigen.