Direkt zum Inhalt

VDI 2077 Blatt 3.1

Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems

Erscheinungsdatum
2012-11
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
23
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).

Inhaltsverzeichnis der Richtlinie ansehen

Richtlinie bestellen

Preis ab
86,40 EUR inkl. MwSt.
Bei DIN Media bestellen

FAQ

Antwort:

Die Anwendung des Bbl auf (insbesondere Teile eines Abrechnungszeitraums macht nicht wirklich Sinn – schon allein aus statistischen Gründen. Für das Wechseljahr fallen ja wohl in jedem Fall (also ob mit oder ohne Rohrwärmekorrektur) zwei separate Abrechnungen an. Man könnte daher wie folgt vorgehen: Für die Periode mit HKVV sozusagen eine Schlussrechnung erstellen und dann – man kann ja den Abrechnungszeitraum beliebig im Jahr platzieren – Neustart mit neuem Abrechnungszeitraum (z. B. wenn HKV-Wechsel im Mai eben von Mai bis April).

Tatsächlich ist in der Praxis jedoch in mindestens 80 % aller Fälle der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr. Das will man aus Gründen der Buchhaltung meist auch nicht ändern. Wir halten es für machbar, VDI 2077 Bbl auf die HKVE-Periode anzuwenden, wenn diese ca. 1/2 Jahr oder länger ist.

Ein generelles Problem beim unterjährigen Wechsel könnte aber die Trennung der Energieverbräuche sein. Wenn durch Zwischenablesung bzgl. Fernwärme oder Brennstoffmenge ein klarer Schnitt gemacht wird, könnte aber so verfahren werden.

Antwort:

Die Rohrwärmeproblematik wird verursacht durch Eigenschaften der heiztechnischen Anlage (z. B. hohe Vorlauftemperaturen, geringe Dämmung der Rohrleitungen). Sie wird dann besonders relevant, wenn die Nutzer sich sehr unterschiedlich verhalten, d. h. dass einzelne Nutzer in ihrem Verbrauch sehr vom Mittelwert abweichen. Bei Leerstand ist i. d. R. eine solche Abweichung gegeben: er entspricht einem sehr sparsam heizenden Nutzer. Bei diesem deckt die Rohrwärme schon einen nennenswerten Anteil des Heizwärmebedarfs. Dadurch kann es dazu kommen, dass andere, vom Mittelwert nach oben abweichende Nutzer besonders stark mit den Kosten für (Rohr-)Wärme belastet werden, die in die leer stehenden Wohnungen fließt. Klartext: Ja, Leerstand kann eine bestehende Rohrwärmeproblematik verschärfen und damit ggf. auch korrekturwürdig machen.

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Teilen