VDI 2077 Blatt 3.1
Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems
- Erscheinungsdatum
- 2012-11
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).
FAQ
Antwort:
Solche Mischinstallationen haben wir im Entwurf nicht gesondert betrachtet. Es lassen sich für solche Fälle wohl keine grundsätzlichen und auch noch anwendungsfreundliche Lösungen angeben. Im Zweifelsfall wäre das ein Fall für einen kompetenten Gutachter.
Ich gehe davon aus, dass das Objekt einen erheblichen Teil an Rohrwärme aufweist, die als zusätzliche Einheiten zu verteilen sind. Wenn Sie erheblich weniger Rohrwärme bekommen als die übrigen Nutzer und deshalb einen hohen erfassten Verbrauch haben, ist davon auszugehen, dass Sie bei unkorrigierter Abrechnung überproportional belastet werden. Durch die Anwendung der Korrektur kommt es auf jeden zu einer Entlastung für Sie. Eine seriöse Abschätzung des genauen Rohrwärmebeitrags in Ihrer Nutzeinheit erscheint mir jedoch mit vernünftigem Aufwand nicht leistbar.
Antwort:
Die Rohrwärmekorrektur nach VDI 2077 Beiblatt geschieht unter einer Öffnungsklausel in der Heizkostenverordnung, die besagt, dass unter bestimmten Bedingungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik abgerechnet werden darf. Dazu müssen aber Gründe zu der Annahme vorliegen, dass Rohrwärme in nennenswertem Ausmaß vorliegt. VDI 2077 Beiblatt enthält drei Kriterien, bei deren Erfüllung eine Rohrwärmekorrektur besonders empfohlen wird. Dennoch kann auch bei Nichterfüllung von Kriterien Rohrwärme vorliegen. Die Gründe für die Anwendung der Rohrwärmekorrektur sollten sich aber in jedem Fall benennen lassen. Es wäre zu prüfen, ob eine Anwendung der Richtlinie ohne das nachgewiesene Vorliegen von Rohrwärme in nennenswertem Umfang rechtens ist. Ich möchte Ihre Interpretation, es handle sich bei der Rohrwärmekorrektur um einen Betrugsversuch Ihres Vermieters, nicht bewerten und mich dazu nicht äußern. I. Allg. würde der Mieter den Vermieter um Benennung seiner Gründe für die Anwendung der Rohrwärmekorrektur bitten. Der Vermieter würde diese dann offenlegen und der Mieter könnte diese ggf. zusammen mit einem Rechtsbeistand oder mit technischer Unterstützung überprüfen. Grundsätzlich gilt "Redet miteinander!" Wenn das nicht funktioniert, bleibt vermutlich nur der Rechtsweg.