VDI 2077 Blatt 3.1
Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems
- Erscheinungsdatum
- 2012-11
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).
FAQ
Antwort:
Sie haben schon einen Sachverständigen vor Ort eingeschaltet, das scheint der richtige Weg zu sein. Trotz Ihrer umfassenden Schilderung wären noch viele Fragen vor Ort zu klären, dass ist vom Schreibtisch in Düsseldorf aus nicht möglich.
Antwort:
Aus Ihren Angaben ist zu vermuten, dass der Abrechnungszeitraum jährlich von August bis August läuft und aufgrund Ihres Auszugs eine Zwischenabrechnung erfolgte. Die Berücksichtigung der Rohrwärmeabgabe in der Heizkostenabrechnung ist zulässig, das Verfahren ist in VDI 2077/3.1 beschrieben. Im günstigsten Fall werden Abrechnungsverfahren zum Ende einer Abrechnungsperiode geändert, das scheint hier nicht der Fall zu sein. Es ist hier nicht erkennbar, ob die Rohrwärme dann nur für einen Monat berechnet ist, oder für das Halbjahr hochgerechnet wurde.