Direkt zum Inhalt

VDI 2077 Blatt 3.1

Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems

Erscheinungsdatum
2012-11
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
23
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).

Inhaltsverzeichnis der Richtlinie ansehen

Richtlinie bestellen

Preis ab
83,90 EUR inkl. MwSt.
Bei DIN Media bestellen

FAQ

Antwort:

Die durch eine Rohrwärmeproblematik verursachten Kostenverschiebungen können in der Tat recht stark ausfallen, entsprechend stark auch die Korrekturen durch Anwendung eines der Verfahren. Das bedeutet allerdings nicht etwa, dass die Korrektur ungerecht wäre, sondern, die Situation vor Korrektur war ungerecht. (Das tut dem jetzt höher Belasteten aber nicht weniger weh.)
Ein Hinweis sei noch gestattet: Zumindest das Bilanzverfahren nach der Richtlinie eignet sich gar nicht für eine Anwendung zusammen mit Verdunstern (siehe Abschnitt 4.5).

Antwort:

Sie widersprechen sich scheinbar: einerseits anerkennen Sie, dass Ihre Wohnung bei milden Temperaturen aufgrund von Rohrwärme warm bleibt, andererseits implizieren Sie, dass Sie keine Rohrwärme nutzen können. Der scheinbare Widerspruch ist jedoch für die Argumentation nicht kritisch. Die Entscheidung über die Anwendung der Rohrwärmekorrektur nach VDI 2077 Beiblatt ist nicht wohnungsbezogen, sondern bezieht sich immer auf ein Nutzerkollektiv. D. h.: Wenn für das gesamte Kollektiv die Kriterien für die Anwendung gegeben sind, dann wird die Korrektur für alle Nutzeinheiten durchgeführt. Das bedeutet allerdings nicht, dass man nicht auf die genannte Besonderheit eingehen könnte. Wenn bekannt ist, dass die Rohrlängen sich zwischen den Nutzeinheiten unterscheiden (beispielsweise, weil man die Rohre sehen kann), dann ist es durchaus sinnvoll, anteilig nach den bekannten Rohrlängen zu korrigieren, d. h. bei den Räumen in Zwischengeschossen jeweils Raumhöhe, im Dachgeschoss Stummellänge. Darauf wird in der Richtlinie explizit hingewiesen.

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Teilen