VDI 2077 Blatt 3.1
Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems
- Erscheinungsdatum
- 2012-11
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).
FAQ
Antwort:
Eine umfassende Ferndiagnose ist nach Ihrer Beschreibung nicht möglich.
Die HeizkostenV sieht in bestimmten Ausnahmefällen, wenn eine verbrauchsabhängige Kostenverteilung nicht möglich ist, vor, dass verbrauchsunabhängig, d. h. allein nach Fläche abrechnet wird. Ob das in Ihrem Fall gegeben ist, kann man, wie gesagt, nicht aus der Ferne beantworten. Gleiches gilt für die Anwendung der Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.5.
Es kann durchaus sein, dass die Vorlauftemperatur der Heizung unnötig hoch ist. Ihre Beschreibung klingt ein wenig nach der Situation in vielen Altbauten, bei denen man als Energiesparmaßnahme schlicht die Gebäude gedämmt hat, jedoch nichts an der heiztechnischen Anlage verbessert hat. Mit der erhöhten Dämmung sind die Heizlasten, die er Auslegung der heiztechnischen Anlage zugrundeliegen, nicht mehr gegeben. Die Anlage läuft dann nicht mit dem bestmöglichen Wirkungsgrad. Je nach Anlage und konkreten Gegebenheiten können unterschiedliche Maßnahmen helfen. Das müsste ein Fachmann vor Ort prüfen und Sie beraten.
Antwort:
Wir unterstellen, dass eine schlichte Flächenumlage unabhängig von individuellen Verbrauchswerten gemeint ist. Ja, das ist unter bestimmten Bedingungen (§11 HeizkostenV) möglich.