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VDI 2077 Blatt 3.1

Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems

Erscheinungsdatum
2012-11
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
23
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).

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FAQ

Antwort:

In der Regel haben alle Heizkostenverteiler eines Typs dieselbe Basisempfindlichkeit. Diese hängt nicht davon ab, wo das Gerät montiert ist. Die HKV zeigen dann Werte an, die nur vom zeitlichen Temperaturverlauf am Gerät abhängen und noch mit einem Skalenfaktor multipliziert werden müssen, damit aus den Rohdaten Verbrauchsdaten werden. Der Skalenfaktor berücksichtigt die Wärmeleistung des Heizkörpers (Ein größerer Heizkörper gibt bei gleichem Temperaturverlauf mehr Wärme ab als ein kleinerer.) und die thermische Ankopplung. Diese Werte sind vom jeweiligen HKV abhängig und als individuelle Faktoren in der Richtlinie nicht enthalten. Vermutlich sind im fraglichen Fall spezielle HKV verbaut, bei denen die Umrechnung im Gerät erfolgt. In diesem Fall hätte die zuständige HKV-Prüfstelle (z. B. Stuttgart), die Möglichkeit, die Richtigkeit der Berechnung zu überprüfen.

Antwort:

Die durch eine Rohrwärmeproblematik verursachten Kostenverschiebungen können in der Tat recht stark ausfallen, entsprechend stark auch die Korrekturen durch Anwendung eines der Verfahren. Das bedeutet allerdings nicht etwa, dass die Korrektur ungerecht wäre, sondern, die Situation vor Korrektur war ungerecht. (Das tut dem jetzt höher Belasteten aber nicht weniger weh.)
Ein Hinweis sei noch gestattet: Zumindest das Bilanzverfahren nach der Richtlinie eignet sich gar nicht für eine Anwendung zusammen mit Verdunstern (siehe Abschnitt 4.5).

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