VDI 2077 Blatt 3.1
Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems
- Erscheinungsdatum
- 2012-11
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).
FAQ
Antwort:
Das klingt zunächst plausibel, wenn man annimmt, dass die "Randlagen" tatsächlich identisch sind. ABER: Es könnte sein, dass Rohrwärme nach Rohrlänge abgerechnet wird, und dass die Randwohnungen auf der einen Seite weniger Rohrlänge haben als auf der anderen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass das Nutzerverhalten in den beiden Randwohnungen stark unterschiedlich ist. Beides ist per Ferndiagnose aber nicht zu klären.
Antwort:
Es sieht so aus, als würden hier Dinge vermischt: Die VDI-Richtlinie führt nicht zu einer Änderung der Kosten insgesamt, sondern beschreibt nur die richtige Aufteilung. Die Kosten muss man sich wie eine Torte vorstellen, die ja durch unterschiedliche Verteilungsmodalitäten auch nicht größer wird – nur die Relationen der einzelnen Stücke ändern sich evtl. Dazu passt, dass Sie schreiben, dass sich die Heizwärmekosten um praktisch den Wert reduziert haben, um den sich die Kosten für Wassererwärmung erniedrigt haben. Die Torte ist also immer noch dieselbe, anders ausgedrückt: Alle Mieter zusammen zahlen immer noch dasselbe, nämlich die Summe der Betriebskosten. Jetzt ist es nur so, dass diejenigen, die weniger heizen und mehr Warmwasser verbrauchen, höher belastet werden, was aber sachlich richtig ist, denn letztendlich soll ja jeder die Energie bezahlen, die er bekommt, nicht irgendwelche geschätzten Werte. Die Berechnung nach Formel ist eine Hilfskonstruktion, vorzugsweise führt man die Warmwasserabtrennung mit einem Wärmezähler durch. Sie schreiben es zwar nicht, aber ich vermute, Sie implizieren, dass ein solcher eingebaut wurde, wenn früher nach Formel, jetzt aber anderweitig abgetrennt wird. Die frühere Abtrennung war dann eine Schätzung, die jetzige basiert auf einer Messung. Gegen die Messung einsprechen zu wollen ist sinnlos, da sie die genaueren Resultate liefert.