VDI 2077 Blatt 3.1
Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems
- Erscheinungsdatum
- 2012-11
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).
FAQ
Antwort:
Nein, das können wir leider nicht leisten. Wenn Sie Zweifel an der Richtkeit der Abrechnung haben, ist Ihr erster Ansprechpartner Ihr Vermieter (oder dessen Vertreter, z. B. die Hausverwaltung). Erzielen Sie beide kein gemeinsames Verständnis darüber, was richtig ist, kann Ihnen z. B. ein Mieterverein bei der Überprüfung behilftlich sein.
Antwort:
Die Richtlinie VDI 2077 Beiblatt soll Kostenverzerrungen korrigieren helfen. Dabei geht es um ein ganz spezifisches Problem, nämlich das der Rohrwärmeabgabe. Idealerweise würde alle Wärme, die in eine Wohnung abgegeben wird, durch die Heizkostenverteiler (HKV) – am meisten verbreitet sind das altbekannte Verdunsterröhrchen und die elektronischen Geräte mit Fernablesung – gemessen. Tatsächlich wird jedoch auch am HKV vorbei Wärme in die Wohnung gelangen, z. B. durch ungedämmt verlegte Heizungsrohre. Diese Wärme trägt dann zur Beheizung der Wohnung bei, wird aber nicht gezählt.
Das ist so lange kein Problem, wie alle Nutzer in etwa dieselbe Menge Wärme auf diesem „Nebenweg“ geliefert bekommen (und die HKV-Messwerte für die gelieferte Wärme nicht zu genau sind; Verdunster haben einen „dicken Daumen“, aber elektronische Geräte sind ziemlich trennscharf).
Nun wurden im Zug der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden häufig zunächst die Gebäudehüllen besser gedämmt, die alte Anlagentechnik aber nicht verbessert. Das führt dazu, dass die Heizkörper weniger aufgedreht werden, also weniger gezählte Wärme abgenommen wird. Die Wärmelieferung über die Rohre bleibt aber in etwa gleich. Ihr Anteil an der in die Wohnung gelieferten Heizwärme wird also größer. Die verbrauchsabhängigen Heizkosten werden auf Basis der von den HKV gezählten Einheiten verteilt. Bis dahin immer noch kein Problem.
Aber Menschen haben unterschiedliche Komfortanforderungen: Nutzer KÜHL hat es gerne etwas kühler, Nutzer WARM fühlt sich nur wohl, wenn es recht warm ist. Im Extremfall ist es nun so, dass Nutzer KÜHL die Heizkörper gar nicht mehr aufdrehen muss, weil schon die Grundwärme seinen Bedarf deckt, während WARM – wenn auch weniger als früher – noch zusätzlich heizt. Damit hat KÜHL auf den HKV den Zählerwert "0" und würde auf der Heizkostenabrechnung bei den verbrauchsabhängigen Kosten 0 EUR zugewiesen bekommen. Nutzer WARM bekommt, weil ja auf seinen HKV eine Zahl größer 0 steht, die gesamte Wärme zugerechnet – auch die, die in der Wohnung von Nutzer KÜHL gelandet ist. Diese Kostenverschiebung wird mit der Rohrwärmekorrektur nach VDI 2077 Beiblatt korrigiert.