VDI 2077 Blatt 3.1
Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems
- Erscheinungsdatum
- 2012-11
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).
FAQ
Antwort:
Danke für Ihr Feedback. Dass sich der Grundgedanke der VDI 2077 Beiblatt wie ein roter Faden durch viele Beiträge zieht, ist keine Überraschung; es ist eben der Grundgedanke. Die von Ihnen zitierte Webseite ist ansprechend gemacht. Es ist gut nachvollziehbar, dass eine solche Seite, die Menschen, die der Meinung sind ungerecht behandelt zu werden, in dieser Meinung bestärkt, attraktiv wirkt. „Gute Argumente“, wie von Ihnen reklamiert, kann ich aber nicht finden. Wenn ich die von Ihnen zitierte Passage lese, denke ich an Ausschussdiskussionen, bei denen wir Statistiken über Tausende von Anlagen und die auftretenden Kostenfehler analysiert haben. Mit dem aus diesen Analysen resultierenden Wissen erkennt man schnell, dass das Zitat allenfalls Halbwahrheiten enthält, die einer gründlichen Untersuchung nicht standhalten. Es ist völlig klar, dass ein sogenannter Vielverbraucher, der aufgrund des Abrechnungsverfahrens ungerechtfertigt mit Rohrwärmeeinheiten anderer Nutzer belastet wird, umso stärker entlastet wird, je höher sein gemessener tatsächlicher Verbrauch ist. Dabei ist die Entlastung des einzelnen Entlasteten natürlich auch viel größer als die Mehrbelastung der anderen. Kein Wunder; lassen Sie uns ein Gedankenexperiment durchführen. Wir haben 10 EUR Kosten auf 10 Personen zu verteilen. Naheliegend ist eine Gleichverteilung: Jeder zahlt einen 1 EUR. Wir könnten aber auch – die Gründe seien jetzt mal unerheblich – 9 Leute nur 90 Cent zahlen lassen. Damit die 10 EUR bezahlt werden, muss dann einer 1,90 EUR zahlen, mehr als doppelt so viel wie die anderen! Sie werden jetzt sagen, dass im Fall der Heizkosten der eine ja auch mehr verbraucht. Tut er. Unbestritten. Die Ungerechtigkeit kommt jetzt erst: Er bezahlt nicht nur das, was er messbar verbraucht, sondern bekommt für jede Einheit, die gemessen wird, nochmal etwas obendrauf. Warum? Weil die Messung bei jedem Nutzer nur einen Teil des tatsächlichen Verbrauchs „sieht“. Die Verteilung erfolgt nur nach dem Gesehenen, obwohl bekanntermaßen ein (für die Messgeräte) „unsichtbarer“ Verbrauch vorhanden ist, den man (mit mehr Aufwand) auch nutzergerecht zuordnen könnte. Physikalisch wäre es vermutlich kein Problem, jedem viel, viel genauer als nach aktueller Technik üblich genau seinen Verbrauch zuzuordnen. Es ist nur nicht sinnvoll – und ganz sicher auch nicht in Ihrem Sinn. Wenn eine um 1 EUR verbesserte Genauigkeit 100 EUR kostet, dann zahlt man meist doch lieber den 1 EUR, zumal, wenn man gar nicht genau weiß, ob man ihn zu viel oder zu wenig zahlt. Die VDI 2077 Beiblatt beschreibt ein Verfahren, dass aus Sicht der Fachleute im Ausschuss einen sinnvollen Kompromiss zwischen Genauigkeit der Verteilung und Mehraufwand darstellt.
Es ist auch klar, dass die Schlussfolgerung „Sparen lohnt sich nicht!“ völlig abwegig ist. Wenn das Nutzerkollektiv insgesamt höhere Kosten verursacht, zahlt auch der einzelne Nutzer mehr. Am kostengünstigsten wird es, wenn alle sparsam sind. Erfahrungsgemäß zeigen viele Menschen nur dann Kostenbewusstsein, wenn es um ihr eigenes Geld geht. Aus genau dem Grund hat die Heizkostenverordnung zum Ziel, dass jeder das zahlt, was er bekommt. Und genau das wollen wir mit VDI 2077 Beiblatt erreichen.
Zu Ihrer Abrechnung: Es ist kaum möglich, per Ferndiagnose zu erkennen , warum der Energieberater der Verbraucherzentrale Ihre Heizkostenabrechnung nicht nachvollziehen konnte. Es könnte daran liegen, dass sie nicht die nötigen Daten enthält, aber auch daran, dass der Energieberater selbst das recht komplexe Verfahren nicht hinreichend verinnerlicht hat. Es sagt indessen nicht aus, dass Ihre Abrechnung fehlerhaft wäre. Das kann nur eine detaillierte Überprüfung durch einen Sachverständigen ans Licht bringen, der Zugriff auf alle Daten der Liegenschaft hat.
Antwort:
Die in der Anfrage zum Ausdruck kommende Frustration über die scheinbare (!) Mehrbelastung ist verständlich, zeugt aber von einem Missverständnis: Es handelt sich nicht um eine Mehrbelastung für Sie, sondern um den AUSGLEICH einer bisher erfolgten falschen Zuordnung von Kosten. Das bedeutet im Klartext: Früher haben Nachbarn einen Teil Ihrer Heizkosten bezahlt und genau das wird jetzt ausgeglichen. Lesen Sie dazu gerne auch den Rest des FAQ; die Fragestellung taucht immer wieder auf und wird einige Male detailliert erläutert. Nächster Punkt: "Gleiches Heizverhalten" bedeutet übrigens nicht zwingend identischen Verbrauch, da jeder Winter anders verläuft. Schlussendlich behaupten Sie, man habe nun keinen Anreiz mehr zum Sparen: Es dürfte einsichtig sein, dass alle mehr bezahlen, wenn mehr verbraucht wird. (Auch das taucht in anderen Beiträgen bereits auf.) Die Heizkostenabrechnung sollte nachprüfbar sein. Sollten Ihnen dazu Angaben fehlen, bitten Sie Ihren Vermieter, Ihnen diese zur Verfügung zu stellen. Die Abrechnungsmodalitäten sind in der Heizkostenverordnung bzw. in VDI 2077 Beiblatt detailliert nachvollziehbar erläutert.