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VDI 2077 Blatt 3.1

Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems

Erscheinungsdatum
2012-11
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
23
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).

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FAQ

Antwort:

Gerade das beschriebene ungleichmäßige Heizverhalten führt dazu, dass die Rohrwärmeproblematik wesentlich wird. Heizen alle Parteien einigermaßen gleichmäßig, so kann ruhig Rohrwärme auftreten, sie führt aber nicht zu signifikanten Kostenverschiebungen zwischen den Nutzern. Erst dann, wenn die Nutzer sehr verschiedenes Heizverhalten an den Tag legen, wird Rohrwärme zum Problem. Dann tritt „Unfairness“ auf, allerdings in dem Sinn, dass die „Vielheizer“ die Rohrwärme der „Sparer“ teilweise mitbezahlen. (Siehe dazu auch Frage und Antwort vom 28/8/2014.) Da das Ziel der HeizkV letztendlich, in Prosa ausgedrückt, gerade eine faire Verteilung der Heizkosten ist (Jeder soll das bezahlen, was er bekommt.), würde der Rückschritt zur Abrechnung ohne Rohrwärmekorrektur „Unfairness“ bedeuten. In einem solchen Fall ist zu erwarten, dass sich nun die bekannermaßen mit nicht selbst verursachten Kosten belasteten „Vielheizer“ benachteiligt fühlen würden. (Wie das rechtlich zu bewerten wäre, ist eine interessante Frage.)
Der Rückschritt hin zu einer Abrechnung ohne Anwendung der Rohrwärmekorrektur ist gleichwohl möglich. Hinweise auf die Rohrwärmeproblematik liefert die statistische Verteilung der abgelesenen Verbräuche. (Siehe dazu Frage und Antwort vom 25/11/2014.) Nun ändert sich natürlich diese Verteilung von Jahr zu Jahr. Trotzdem wird man nicht jedes Jahr wechseln wollen. Die Richtlinie VDI 2077 Beiblatt gibt daher auch Hinweise dazu, unter welchen Bedingungen wieder ohne Korrektur abgerechnet werden sollte. Voraussetzung dafür ist aber, dass sich die Verbräuche angeglichen haben.
Die von Ihnen aufgeworfene Frage nach der 70/30-Verteilung hat hiermit nicht direkt zu tun. Eine Aufsplittung der Heizkosten in verbrauchskostenunabhängige und verbrauchskostenabhängige findet in aller Regel auch bei Anwendung der Rohrwärmekorrektur statt. (Siehe dazu auch Frage und Antwort vom 14/11/2014.) Eine Erhöhung des verbrauchsunabhängigen Anteils an den Heizkosten trägt allenfalls dazu bei, die Empfindlichkeit der Abrechnung etwas zu mildern, weil ein Teil der Rohrwärme in den verbrauchsunabhängigen Kosten „untergeht“. Wärmere Kleidung und eine nicht so hohe Raumtemperatur sind Sparmaßnahmen, die vielleicht sogar der Gesundheit zugute kommen, weil der Sprung zwischen innen und außen nicht so groß ist. Man kann durchaus auch die Frage stellen, ob alle Räume zu allen Zeiten auf demselben Temperaturniveau gehalten werden müssen, und Heizwärme sparen, indem man z. B. weniger genutzte Räume nur zu bestimmten Tageszeiten auf behagliche Temperatur beheizt, sie aber während der Nichtnutzung etwas (aber nicht so weit, dass durch kalte Wände unbehagliche Zustände entstehen) absenkt. Dazu existieren technische Lösungen in Form von zeitgesteuerten Heizkörperventilen, die man inzwischen sogar beim Discounter erstehen kann.

Antwort:

Jeder darf (und kann in vernünftigen Grenzen) so heizen, wie er möchte. Und durch die Abrechnung nach VDI 2077 Beiblatt soll in Fällen mit wesentlichen Rohrwärmebeiträgen dafür Sorge getragen werden, dass auch jeder das an Wärme bezahlt, was er da per Heizkörperventil „bestellt“. Es ist nicht so (wenn Ihre Frage darauf abzielt), dass bei Anwendung der VDI 2077 Beiblatt die Kosten keine Rolle mehr spielen (siehe auch Frage und Antwort vom 10/10/2014). Wenn mehr geheizt wird, wird mehr Wärme verbraucht und es ist mehr Wärme zu bezahlen. Die Summe der Heizkosten, die auftritt, wird wie eine Torte auf die Nutzer verteilt. Die VDI 2077 Beiblatt dient lediglich dazu, sicherzustellen, dass jeder das Stück bezahlt, das er auf dem Teller liegen hat.

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