VDI 2077 Blatt 3.1
Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems
- Erscheinungsdatum
- 2012-11
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).
FAQ
Antwort:
Eine Beantwortung dieser Frage per Ferndiagnose ist nicht möglich. Zudem kann diese Seite auch eine Einzelfallberatung durch eine qualifizierte Person ersetzen. Zwar erscheint nach Ihrer Beschreibung eine Rohrwärmeproblematik auf den ersten Blick wenig wahrscheinlich (Zweirohrsystem, Leitungen isoliert). Ob aber eine Rohrwärmeproblematik vorliegt, kann man vermutlich nur durch eine Begehung feststellen. Grundlegend würde eine Anhebung des Grundkostenanteils auf 50 % eine solche Problematik ein Stück weit entschärfen.
Antwort:
In der Regel haben alle Heizkostenverteiler eines Typs dieselbe Basisempfindlichkeit. Diese hängt nicht davon ab, wo das Gerät montiert ist. Die HKV zeigen dann Werte an, die nur vom zeitlichen Temperaturverlauf am Gerät abhängen und noch mit einem Skalenfaktor multipliziert werden müssen, damit aus den Rohdaten Verbrauchsdaten werden. Der Skalenfaktor berücksichtigt die Wärmeleistung des Heizkörpers (Ein größerer Heizkörper gibt bei gleichem Temperaturverlauf mehr Wärme ab als ein kleinerer.) und die thermische Ankopplung. Diese Werte sind vom jeweiligen HKV abhängig und als individuelle Faktoren in der Richtlinie nicht enthalten. Vermutlich sind im fraglichen Fall spezielle HKV verbaut, bei denen die Umrechnung im Gerät erfolgt. In diesem Fall hätte die zuständige HKV-Prüfstelle (z. B. Stuttgart), die Möglichkeit, die Richtigkeit der Berechnung zu überprüfen.