VDI 2077 Blatt 3.1
Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems
- Erscheinungsdatum
- 2012-11
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).
FAQ
Antwort:
Das ist nach meinem Verständnis ein Stück weit eine philosophische Frage: Nach dem Verständnis der VDI 2077b Beiblatt wird Ihnen nach der Rohrwärmekorrektur Wärme in Rechnung gestellt, die Sie ohne Zweifel verbraucht haben, die nur aufgrund der „Darreichungsform“ (eben über die Rohre – und damit unerfasst – statt über die Heizkörper nicht gemessen wurde (siehe auch Fragen/Antworten vom 29/8/2014, 9/10/2014 und 31/10/2014). Das Korrekturverfahren der VDI 2077 Beiblatt korrigiert den Verbrauch, ändert aber nichts an den Grundkosten.
Antwort:
Lassen Sie mich diese Frage mit einer Gegenfrage beantworten: Müssen Sie Rundfunkgebühren bezahlen, wenn Sie ein Radio besitzen, das man ausschalten kann? Ich halte das juristisch für ziemlich vergleichbar. Ob Sie das Strangventil schließen oder nicht, kann niemand überprüfen. Wenn Sie aber heizen, werden Sie, wenn in der Anlage Rohrwärme eine Rolle spielt, auch Rohrwärme bekommen, die von den Heizkostenverteilern nicht gemessen wird. (Es sei angemerkt, dass ich kein Jurist bin; meine juristische Einschätzung ist daher reines Bauchgefühl!)