VDI 2077 Blatt 3.1 Berichtigung 1
Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen - Berichtigung zur Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.1:2012-11
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems - Corrigendum concerning guideline VDI 2077 Part 3.1:2012-11
- Erscheinungsdatum
- 2013-10
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 2
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Das Dokument enthält einen Korrekturhinweis.
FAQ
Antwort:
Heizkörper geben Wärme ab, weil sie von warmem Wasser durchströmt werden. Es muss also immer zwei Anschlüsse geben, nämlich den Vorlauf, durch den das Wasser in den Heizkörper fließt, und den Rücklauf, durch den es - etwas kälter als im Vorlauf - wieder herausfließt. Das sagt noch nichts über das Rohrsystem. Bei einer Einrohrheizung sind alle Heizkörper hintereinander und mit Vor- und Rücklauf an denselben Strang angeschlossen; das kältere Wasser aus dem Rücklauf des am weitesten stromauf liegenden Heizkörpers fließt mit in den Vorlauf des nächsten Heizkörpers usw. Je weiter stromab also ein Heizkörper an der Leitung hängt, desto kälter ist sein Vorlauf. Durch den sogenannten hydraulischen Abgleich versucht man das ein Stück weit zu beherrschen. Bei Zweirohrheizungen führen die Rücklaufanschlüsse der Heizkörper in eine Rücklaufleitung, und es steht - auch hier unter der Voraussetzung, dass ein guter hydraulischer Abgleich vorhanden ist - allen Heizkörpern dieselbe Vorlauftemperatur zur Verfügung. Noch besser sieht es bei einem Tichelmann-System aus: hier sorgt man dafür, dass der Heizkörper, der an dem kürzesten Stück Vorlaufleitung (gerechnet von der Stockwerksabzweigung) hängt, am längsten Stück Rücklaufleitung hängt. Auf diese Weise erledigt sich ein Teil des hydraulischen Abgleichs von selbst. (Dennoch muss auch bei diesen Systemen ein hydraulischer Abgleich nach VDI 2073 stattfinden.)
Antwort:
Nein, das können wir leider nicht leisten. Wenn Sie Zweifel an der Richtkeit der Abrechnung haben, ist Ihr erster Ansprechpartner Ihr Vermieter (oder dessen Vertreter, z. B. die Hausverwaltung). Erzielen Sie beide kein gemeinsames Verständnis darüber, was richtig ist, kann Ihnen z. B. ein Mieterverein bei der Überprüfung behilftlich sein.