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VDI 2077 Blatt 3.1 Berichtigung 1

Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen - Berichtigung zur Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.1:2012-11

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems - Corrigendum concerning guideline VDI 2077 Part 3.1:2012-11

Erscheinungsdatum
2013-10
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
2
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Das Dokument enthält einen Korrekturhinweis.

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FAQ

Antwort:

Jeder darf (und kann in vernünftigen Grenzen) so heizen, wie er möchte. Und durch die Abrechnung nach VDI 2077 Beiblatt soll in Fällen mit wesentlichen Rohrwärmebeiträgen dafür Sorge getragen werden, dass auch jeder das an Wärme bezahlt, was er da per Heizkörperventil „bestellt“. Es ist nicht so (wenn Ihre Frage darauf abzielt), dass bei Anwendung der VDI 2077 Beiblatt die Kosten keine Rolle mehr spielen (siehe auch Frage und Antwort vom 10/10/2014). Wenn mehr geheizt wird, wird mehr Wärme verbraucht und es ist mehr Wärme zu bezahlen. Die Summe der Heizkosten, die auftritt, wird wie eine Torte auf die Nutzer verteilt. Die VDI 2077 Beiblatt dient lediglich dazu, sicherzustellen, dass jeder das Stück bezahlt, das er auf dem Teller liegen hat.

Antwort:

Der Trugschluss liegt im letzten Satz: „… nicht benutzt …“ Tatsächlich ist es so, dass Ihre Wohnung während Ihrer Abwesenheit durch die Rohrwärme mitbeheizt wurde, ob Sie nun die Heizkörper aufdrehen oder nicht. (Siehe dazu auch Frage und Antwort vom 29/8/2014.) Ich kann verstehen, dass Sie der Meinung sind, dass die Wohnung bei längerer Abwesenheit gerne beliebig auskühlen darf, da ja niemand da ist, der friert, doch ist das weder zulässig noch sinnvoll. Würde Ihre Wohnung beliebig abkühlen, bestünde die Gefahr von Schäden. Im Extremfall einer Abkühlung unter den Gefriepunkt käme es zum Gefrieren des Wassers in den Leitungen und zum Bersten der Leitungen; aber schon weit vorher bestünde die Gefahr des Niederschlag von Feuchtigkeit in den Wänden und dadurch zur Gefahr von Schimmelbildung, wodurch die Wohnung im schlimmsten Fall unbewohnbar werden könnte. Mietvertraglich sind Sie jedoch zum sorgsamen Umgang mit der Mietsache verpflichtet, was auch beinhaltet, dass Sie durch Mindestbeheizung Vorsorge gegen solche Gefährdungen tragen. Lange Rede, kurzer Sinn: Sie bekommen durch Rohrwärme eine bestimmte Grundwärme geliefert. Sie bezahlen daher für etwas, das sie tatsächlich genutzt haben.

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