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VDI 2077 Blatt 3.1 Berichtigung 1

Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen - Berichtigung zur Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.1:2012-11

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems - Corrigendum concerning guideline VDI 2077 Part 3.1:2012-11

Erscheinungsdatum
2013-10
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
2
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Das Dokument enthält einen Korrekturhinweis.

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FAQ

Antwort:

Die Basisempfindlichkeiten von Heizkostenverteilern (HKV) werden in Prüfstellen unter Normbedingungen gemessen. Auftraggeber für diese Messungen ist der Hersteller des jeweiligen HKV. Ihm „gehört“ damit der Messbericht, und nur bei ihm können Sie das Ergebnis erfragen.

Antwort:

Die Durchführung einer Maßnahme bedeutet nicht immer deren (vollständigen) Erfolg. Es kann durchaus sein, dass trotz Dämmung der *sichtbaren* Leitungen nach wie vor ein Rohrwärmeproblem besteht. Üblicherweise werden die Verbräuche gemessen und statistisch auf Rohrwärmeverdacht hin geprüft (Details siehe in anderen Fragen.) Bei hinreichender Erfüllung der Kriterien schlägt das Abrechnungsunternehmen dem Vermieter eine Rohrwärmekorrektur vor, die er im Rahmen einer Öffnungsklausel in der Heizkostenverordnung anwenden kann (nicht muss). Man kann vermuten, dass in Ihrem Fall aufgrund der Messwerte nach wie vor eine Rohrwärmeproblematik vorliegt und die Korrektur daher sinnvoll ist. Klarheit darüber kann nur ein Gespräch mit dem Vermieter, ggf. unter Hinzuziehung eines Beraters vom Abrechnungsunternehmen, bringen.
Ja, Rohrwärmeprobleme werden oft durch eine ungünstige Auslegung und/oder Einstellung der Heizung verschlimmert. Eine hohe Vorlauftemperatur beispielsweise wird selbstverständlich zu höherer Rohrwärmeabgabe führen. Daher hat der Ausschuss VDI 2077 seinerzeit auch ausdrücklich geschrieben, dass anlagentechnische Defizite behoben werden müssen.

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