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VDI 2077 Blatt 3.1 Berichtigung 1

Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen - Berichtigung zur Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.1:2012-11

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems - Corrigendum concerning guideline VDI 2077 Part 3.1:2012-11

Erscheinungsdatum
2013-10
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
2
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Das Dokument enthält einen Korrekturhinweis.

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FAQ

Antwort:

Heizkostenverteiler (HKV) sollen möglichst trennscharf nur die Wärme erfassen, die von dem Heizkörper abgegeben wird, an dem sie angebracht sind. Beschaffenheit und Montage der HKV sind daher genormt. Eine Beeinflussung der Messergebnisse durch andere Wärmequellen im Raum sollte sich dann im Rahmen halten. Eine präzise Beurteilung der konkreten Situation vor Ort ist jedoch per Ferndiagnose nicht möglich.

Antwort:

(Siehe hierzu auch Frage zu verbrauchsunabhängigen Kosten vom 13/11/2014.) Nach dem Verursacherprinzip sollte jeder das – und nur das – bezahlen, was er verbraucht. Das ist einfach zu realisieren, wenn, wie z. B. bei der Beheizung einer Wohnung mit einer eigenen Gastherme, jeder Wohnung direkt ihr Verbrauch zugeordnet werden kann. In diesem Fall ist die Welt abrechnungstechnik in Ordnung: Die Instandhaltung der Heizung ist anhand der Rechnungen des Installateurs nachvollziehbar, das Gas wird mit dem Energieversorger abrechnet und ist 100 % verbrauchsabhängig. Wenn aber mehrere Nutzer von einer Heizungsanlage versorgt werden, klappt das nicht mehr, denn es entstehen Verluste durch die Erzeugung, Bereitstellung und Verteilung der Wärme in die Nutzeinheiten. Solche Kosten sind verbrauchsunabhängig. Sie entstehen schlicht dadurch, dass man theoretisch heizen *könnte*, auch wenn man es nicht tut. Aber alles, was einer spezifischen Wohnung zuzuordnen ist, sollte der Bewohner dieser Wohnung bezahlen. Idealerweise wäre das nur die Wärme, die über die Heizkörper abgegeben wird. Könnte man diese trennscharf erfassen, würde man ganz einfach die Bereitstellungskosten (i. W. Instandhaltung und Verluste) verbrauchsunabhängig, den Rest verbrauchsabhängig abrechnen. Tatsächlich fällt die genaue Abgrenzung aber schwer. (Siehe dazu z. B. Frage vom 29/8/2014.) Wenn eine Rohrwärmeproblematik auftritt, dann wird sie bei höheren verbrauchsunabhängigen Anteilen an den Heizkosten nicht so auffällig. Je höher hingegen der verbrauchsabhängige Anteil der Heizkosten, desto eher wird die Rohrwärmeproblematik sichtbar und muss korrigiert werden.

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