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VDI 2066 Blatt 11

Messen von Partikeln - Staubmessung in strömenden Gasen - Messung der Emissionen von kristallinem Siliziumdioxid (Quarz und Cristobalit) in der PM4-Fraktion

Auf einen Blick

Englischer Titel

Particulate matter measurement - Dust measurement in flowing gases - Measurement of emissions of crystalline silicon dioxide (quartz and cristobalite) in the PM4 fraction

Erscheinungsdatum
2018-05
Herausgeber
VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) - Normenausschuss
Autor
Fachbereich Umweltmesstechnik
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
43
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie legt das Standardreferenzverfahren zur Ermittlung der Massenkonzentration von kristallinem Siliziumdioxid in Form von Quarz und Cristobalit in der PM4-Fraktion an geführten stationären Quellen fest. Das Messverfahren basiert auf der Probenahme nach dem Prinzip der Impaktion und der Ermittlung der Masse an kristallinem Siliziumdioxid in einem anschließenden analytischen Schritt auf Basis der Infrarotspektroskopie oder der Röntgendiffraktometrie. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) stellte bereits 2002 fest, dass kristallines Siliziumdioxid in Form von Quarz und Cristobalit (alveolengängiger Staubanteil) Krebs erzeugende Wirkung am Menschen hat. Daraus resultierend gelten nach TRGS 906 Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte alveolengängigen Stäuben dieser Stoffe ausgesetzt sind, als Krebs erzeugend. Ein Sachverständigengutachten des Umweltbundesamts zur Neubewertung von Krebs erzeugenden Stoffen ergab, dass kristallines Siliziumdioxid in Form von Quarz und Cristobalit (alveolengängiger Staubanteil) in der TA Luft unter "Karzinogene Stoffe" einzuordnen ist. Demzufolge sollen die Emissionen dieses Stoffes im Abgas stationärer Quellen einen festgelegten Massenstrom oder eine festgelegte Massenkonzentration nicht überschreiten. Das in der Richtlinie beschriebene Messverfahren dient der Quantifizierung der Quarzfeinstaubemissionen und damit der Überprüfung der Einhaltung von entsprechenden Grenzwerten. Die Richtlinie ist nicht anwendbar bei mit Wasserdampf gesättigten Abgasen sowie bei Abgasen mit Gesamtstaubkonzentrationen über 20 mg/m<(hoch)3>, Temperaturen über 130 °C und Feuchtegehalten über 100 g/m<(hoch)3>. Die gravimetrische Bestimmung der PM4-Fraktion ist nicht Bestandteil dieser Richtlinie. Diese Richtlinie kann nicht zur Ermittlung der Gesamtstaubmassenkonzentration herangezogen werden. Die Richtlinie richtet sich an Prüflaboratorien, die Messungen von Quarzfeinstaubemissionen durchführen, an Hersteller von entsprechenden Messeinrichtungen, an Aufsichtsbehörden und an Forschungsinstitute, die in diesem Bereich tätig sind.

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