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VDI 2047 Blatt 3

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - Kühltürme über 200 MW Kühlleistung (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems - Cooling towers with a cooling power greater than 200 MW (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2018-04
Herausgeber
Energie und Umwelt
Autor
Energie- und Umwelttechnik
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
34
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Kühltürme können Quellen für luftgetragene Keime, insbesondere für Legionellen, sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb von großen Naturzugkühltürmen. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Kühltürme.

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FAQ

Antwort:

Der Betreiber einer Anlage (in Ihrer Anfrage der Kunde) kann fordern, dass Arbeiten am Kühlturm nur von Kräften durchgeführt werden, die eine bestimmte Qualifikation haben bzw. an einer bestimmten Schulungsmaßnahme teilgenommen haben. Dann kommt der Vertrag zwischen Betreiber und Dienstleister nur zustande, wenn der Dienstleister dies zusichert. Heißt: Für den Kunden ist es eine freiwillige (wenngleich gut begründete) Entscheidung, dass er diese Qualifikation fordert, für den Dienstleister dann eine vertragliche Verpflichtung.

Grundsätzlich ist jeder Betreiber von Anlagen nach VDI 2047 Blatt 2 bzw. 42. BImSchV für die Eignung (also auch Qualifikation) von Personal für bestimmte Tätigkeiten verantwortlich. Setzt er unzureichend qualifiziertes Personal ein, ist eine etwaige Delegation unwirksam. Dabei ist keine spezifische Schulung vorgeschrieben. Die VDI-Partnerschulungen (Das sind die, die Sie über https://www.vdi.de/richtlinien/schulungen-zu-vdi-richtlinien finden.) sind ein ANGEBOT an Verantwortliche: Wer dieses Angebot nutzt, kann gut nachweisen, dass für die geeignete Qualifikation Sorge getragen wurde. Die nötige Qualifikation kann auch auf anderen Wegen erworben werden; in dem Fall muss man selbst für den Nachweis der Eignung sorgen.

Antwort:

Uns ist die bei Abfassung der 42. BImSchV zugrunde gelegte Definition auch nicht bekannt.

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