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VDI 2047 Blatt 3

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - Kühltürme über 200 MW Kühlleistung (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems - Cooling towers with a cooling power greater than 200 MW (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2018-04
Herausgeber
Energie und Umwelt
Autor
Energie- und Umwelttechnik
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
34
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Kühltürme können Quellen für luftgetragene Keime, insbesondere für Legionellen, sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb von großen Naturzugkühltürmen. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Kühltürme.

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FAQ

Antwort:

Diese Fragestellung wird derzeit in verschiedenen Kreisen diskutiert und wird ausführlicher als hier im bald erscheinenden Kommentar zur Richtlinienreihe VDI 2047 behandelt.
Über die theoretische anlagentechnische Trennung der Prozesse wird interpretiert, dass derartige Anlagen nicht von der 42. BImSchV erfasst werden sollen. Betreiber stoßen auf der Suche nach günstigen und einfachen Lösungen für Rückkühlanlagen auf die Eigenerklärungen einiger Hersteller, dass deren Anlagen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen würden. Betreiber gehen dann davon aus, dass der Betrieb der neuen Verdunstungskühlanlagen zukünftig nicht mehr den Anforderungen der 42.BImSchV unterliegt. Hierbei ist Vorsicht geboten.
Auch wenn unter Laborbedingungen nachgewiesen wurde, dass keine Aerosole entstehen, kann unter Praxisbedingungen, gerade bei ungeschützter Außenaufstellung und stärkerem Wind, eine klare Trennung zwischen den Prozessen Verdunstung und Wärmeabfuhr nicht garantiert werden. Da diese Art von Verdunstungskühlanlagen häufig mit unbehandeltem Trinkwasser betrieben wird, kann es in Abhängigkeit von der örtlichen Trinkwasserhärte auch zu mineralischen Ablagerungen kommen, wodurch sich die Querschnitte in den Matten und zwischen den Lamellen verkleinern und somit das tatsächliche Strömungsverhalten von der Theorie abweicht. Durch die Trennung der Prozesse Verdunstung und Wärmeabfuhr wird das Risiko der Legionellenvermehrung und -verbreitung anlagentechnisch sicher minimiert, aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn derartige Anlagen mit legionellenhaltigem Wasser betrieben werden, stellen diese Anlagen ein Risiko für die Umgebung dar. Der Nassbetrieb dieser Anlagen mit Berieselung und Verdunstung findet meist bei Umgebungstemperaturen oberhalb von 25 °C statt. So kann es auch ohne Kontakt zu einem Wärmeübertrager zu einer Vermehrung von Legionellen kommen. Auf den eingesetzten "Pads" kommt es durch die Verdunstung zur Eindickung von Wasserinhaltsstoffen und so können sich mineralische Ablagerungen und Biofilme ausbilden. Als Zusatzwasserqualität wird oft Trinkwasserqualität angenommen. Trinkwasser ist jedoch nicht steril, sondern kann mikrobiologische Belastungen in geringen Konzentrationen enthalten. Die wechselnden Betriebsmodi der Anlagen (Trocken- und Nassbetrieb) führen zu Stagnationen in der Nachspeiseleitung. Dadurch kann es zu günstigen Vermehrungsbedingungen für Legionellen kommen. Dies ist abhängig von der vorhandenen Rohwasserqualität, eventuell eingesetzter Wasseraufbereitungstechnik, der gewählten Leitungsführung sowie durch Sonneneinstrahlung verursachten hohen Temperaturen. Bei dieser Art von Nachspeisesystemen wurden schon mehrfach Belastungen mit Legionellen im Zusatzwasser und auch im Nutzwasser festgestellt.
Aussagen wie, "Dieser Anlagentyp fällt nicht in den Anwendungsbereich der 42. BImSchV.", können daher seitens der Hersteller nicht rechtssicher pauschal behauptet werden. Seitens der Behörden sollte grundsätzlich eine Überprüfung durch einen Sachverständigen stattfinden, um im konkreten Einzelfall zu klären, ob eben genau diese Anlage bei dem konkreten Betreiber mit allen örtlichen Rahmenbedingungen wie Aufstellort, Wasserqualität, Ausführung usw. in den Anwendungsbereich der 42. BImSchV fällt oder nicht.
Wenn ein Betreiber mit dem Betrieb einer Verdunstungskühlanlage eine Gefahrenquelle schafft, um die technisch günstigen Eigenschaften von Wasser zur kostengünstigen Verdunstungskühlung zu nutzen, muss er auch die notwendige Risikoanalyse und Risikobewertung umsetzen. Aufgrund des vorhandenen Risikos im Betrieb sollten alle Rückkühlanlagen mit Verdunstung über die Verordnung erfasst bleiben oder werden. Es kann nicht zielführend sein, dass Gefahrenquellen unerkannt vorhanden sind. Anlagen, die bisher außerhalb der Verordnung umgesetzt sind, sind nicht bei der Behörde gemeldet und sind nicht von deren Kataster erfasst. Diese Anlagen werden dann nicht über die Verordnung mit labortechnischer Kontrolle und Sachverstand überprüft. Alle Verdunstungskühlanlagen sollten grundsätzlich im Kataster gemeldet, erfasst und mit einer ausführlichen Hygiene-Gefährdungsbeurteilung objektbezogen betrachtet werden.

Antwort:

VDI 2047 Blatt 2 fordert das, was Sie auch schon anstreben, nämlich sicheren Zugang zu den Anlagen zu Instandhaltungszwecken. Auflagen sind uns nicht bekannt, wenngleich wir empfehlen würden, die Anlagen nicht in den Einzugsbereich von Zuluftöffnungen und Fenstern zu stellen. Da Sie nach 42. BImSchV die Außerbetriebnahme und Inbetriebnahme von Verdunstungskühlanlagen ohnedies der zuständigen Überwachungsbehörde anzeigen müssen, schlagen wir vor, mit dieser Behörde auch über die Versetzung zu reden, um in Erfahrung zu bringen, ob sie besondere Vorgaben macht.

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