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VDI 2047 Blatt 3

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - Kühltürme über 200 MW Kühlleistung (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems - Cooling towers with a cooling power greater than 200 MW (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2018-04
Herausgeber
Energie und Umwelt
Autor
Energie- und Umwelttechnik
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
34
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Kühltürme können Quellen für luftgetragene Keime, insbesondere für Legionellen, sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb von großen Naturzugkühltürmen. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Kühltürme.

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FAQ

Antwort:

1) Der erläuternde Absatz zur Inkubationstemperatur in VDI 2047 Blatt 2 ist nicht als Anforderung zu verstehen, sondern informativ. D. h., dass natürlich die Herstellervorgaben zu beachten sind. Deutlich wichtiger ist, dass die Bebrütung immer gleich erfolgt, da nur dann vergleichbare Ergebnisse erzielt werden können und nur dann eine vernünftige Nulllinie (siehe auch Abschnitt 9.3.2.1 der Richtlinie) herauskommt.

2) Aus den vorgenannten Gründen ist davon abzuraten. Die Bebrütung muss nach Herstellervorgaben und kontrolliert erfolgen. Dafür eignet sich ein Brutschrank mit konstanter Temperatur über immer dieselbe Bebrütungszeit. Nur dann können die Ergebnisse sinnvoll miteinander verglichen werden.

3) Grundsätzlich können auch andere Nährböden verwendet werden, wenn deren Eignung nachgewiesen ist. Die Vorgabe der Nährböden in Abschnitt 9.3.2.2 ist jedoch schon recht bindend formuliert („… sind zu verwenden …“).

Der wichtigste Punkt bei allen diesen Fragen ist, dass alle Bedingungen (insbesondere Nährboden, Temperatur, Inkubationsdauer, Probenahmeort und -parameter) konstant bleiben. Es ist dem Betreiber nicht gedient, wenn die betriebsinternen Kontrollen "bequeme", konstant unkritische Ergebnisse liefern und er sich auf dieser Basis in trügerischer Sicherheit wähnt und die Anlage ggf. bis zur nächsten Laborkontrolle in stark verkeimtem Zustand belastetes Aerosol emittiert. Kommt es zu einer Nachuntersuchung, wie sie bei einem Legionelloseausbruch in der Umgebung zwingend stattfinden wird, wird man im Zweifelsfall anhand der Dokumentation feststellen, dass die betriebsinternen Kontrollen unwirksam waren.

Antwort:

ALLE Aspekte an einer Stelle gibt es u. W. nirgends. In VDI 2047 Blatt 2 wird jedoch das Thema "Hygiene" bei solchen Anlagen umfassend betrachtet. Auch dort kann man keine auf alle Anlagen anwendbare Checkliste geben. Der Betreiber einer Anlage muss in Kenntnis seiner Anlage für ebendiese eine spezifische Gefährdungsbeurteilung durchführen (lassen) und die darin enthaltenen Maßnahmen umsetzen.

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