VDI 2047 Blatt 3
Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - Kühltürme über 200 MW Kühlleistung (VDI-Kühlturmregeln)
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems - Cooling towers with a cooling power greater than 200 MW (VDI Cooling Tower Code of Practice)
- Erscheinungsdatum
- 2018-04
- Herausgeber
- Energie und Umwelt
- Autor
- Energie- und Umwelttechnik
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 34
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Kühltürme können Quellen für luftgetragene Keime, insbesondere für Legionellen, sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb von großen Naturzugkühltürmen. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Kühltürme.
FAQ
Antwort:
<p>Für den Einsatz von Bioziden gilt eine EU-weite Verordnung, die ein Minimierungsgebot festlegt. Will sagen: Biozide dürfen nur eingesetzt werden, wenn es ohne nicht geht, und auch dann nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich. Bei Verdunstungskühlanlagen wird durch regelmäßige Probenahme die mikrobielle Vermehrung übewacht und durch Biozidgabe möglichst beherrscht. Die VDI-Richtlinie beschreibt die als technisch richtig angesehenen Maßnahmen zur Beherrschung mikrobieller Vermehrung auf, darunter auch den sorgfältig kontrollierten Biozideinsatz. Die Alternative wäre möglicherweise eine unkontrollierte Vermehrung auch pathogener Organismen im Kühlwasser. Dass hierdurch Gefährdungen entstehen können, hat sich leider schon vielfach gezeigt. </p>
Antwort:
Die Frage ist u. E. so nicht zielführend gestellt: Zu klären ist mit der Immissionsschutzbehörde, ob die Belastung durch Gerüche und potenziell gesundheitsschädliche Substanzen (Chlor und Derivate) zulässig ist. Das hat mit der VDI-Richtlinie nichts zu tun.