VDI 2047 Blatt 3
Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - Kühltürme über 200 MW Kühlleistung (VDI-Kühlturmregeln)
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems - Cooling towers with a cooling power greater than 200 MW (VDI Cooling Tower Code of Practice)
- Erscheinungsdatum
- 2018-04
- Herausgeber
- Energie und Umwelt
- Autor
- Energie- und Umwelttechnik
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 34
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Kühltürme können Quellen für luftgetragene Keime, insbesondere für Legionellen, sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb von großen Naturzugkühltürmen. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Kühltürme.
FAQ
Antwort:
Urkunden zu VDI-GBG-Partnerschulungen gelten üblicherweise bis zum Erscheinen einer Neuausgabe der jeweiligen Richtlinie als Weißdruck. Das ist auch folgerichtig, da sich ja mit dem neuen Weißdruck immer auch etwas ändert. Davon abgesehen empfehlen wir eine Auffrischung der Schulung nach längstens fünf Jahren.
Antwort:
Probenehmerschulungen spezifisch für Verdunstungskühlanlagen gibt es m. W. (noch) nicht. Der Probenehmer muss jedoch von zwei Dingen Ahnung haben: vom Probenehmen an sich und von Verdunstungskühlanlagen. Daher ist die Kombination sinnvoll. Da die Probenahmen, wenn die Probe justiziabel sein soll, jedoch nur von einem akkreditierten Labor analysiert werden darf und der Probenehmer in dessen QM-System eingebunden sein muss - wie beim Trinkwasser - ist die jeweils nötige Schulung mit dem Labor abzustimmen, bei dem der Probenehmer unter Vertrag steht. Im Übrigen legt die UBA-Empfehlung nur eine Vermutungswirkung fest; es ist nicht gesagt, dass die nötigen Kenntnisse nur auf den genannten Wegen zu erwerben sind, sondern es wird die widerlegbare Vermutung aufgestellt, dass die Kenntnisse da sind, wenn die genannten Fortbildungen erfolgreich absolviert wurden.