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VDI 2047 Blatt 3

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - Kühltürme über 200 MW Kühlleistung (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems - Cooling towers with a cooling power greater than 200 MW (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2018-04
Herausgeber
Energie und Umwelt
Autor
Energie- und Umwelttechnik
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
34
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Kühltürme können Quellen für luftgetragene Keime, insbesondere für Legionellen, sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb von großen Naturzugkühltürmen. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Kühltürme.

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103,50 EUR inkl. MwSt.
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FAQ

Antwort:

Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist eine Betreiberaufgabe. Wenn der Betreiber die nötige Fachkenntnis hat, die GBU zu erstellen, darf er das sicher auch selbst. Ich bezweifle allerdings, dass viele Betreiber die nötige umfassende juristische und technische Sachkkentnis haben. Ich wäre persönlich als Betreiber auch eher vorsichtig: Sollte Ihre GBU in Zweifel gezogen werden, wird die Beweislast dafür, DASS Sie als Betreiber die nötigen Kenntnisse hatten, bei Ihnen liegen. Sie können sich natürlich schulen lassen. Dann müssen Sie den Aufwand für die Schulung (Zeit und Kosten) und den Arbeitsaufwand für die Erstellung der GBU gegen das Sachverständigenhonorar aufrechnen. (Und so sehr ich von unseren VDI-Partnerschulungen überzeugt bin, glaube ich nicht, dass sie das für eine GBU nötige umfassende Wissen vermitteln.)

Weiterhin stellt sich die Frage, inwieweit Sie frei von Interessenskonflikten sind.

Mit der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen liegen diese Zweifel nicht so nahe.

Antwort:

Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein totes Papier, sondern muss regelmäßig aktualisiert werden. Von daher würde ich tatsächlich eine Aktualisierung oder gar neue Gefährdungsbeurteilung empfehlen.

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