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VDI 2047 Blatt 3

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - Kühltürme über 200 MW Kühlleistung (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems - Cooling towers with a cooling power greater than 200 MW (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2018-04
Herausgeber
Energie und Umwelt
Autor
Energie- und Umwelttechnik
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
34
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Kühltürme können Quellen für luftgetragene Keime, insbesondere für Legionellen, sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb von großen Naturzugkühltürmen. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Kühltürme.

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FAQ

Antwort:

Eine Interpretation von §14 ohne Blick in §3 könnte den Eindruck erwecken, dass die erste Überprüfung 5 Jahre nach Inbetriebnahme (IBN) erfolgen kann, erscheint jedoch nicht sinnvoll. Leider enthält auch die Checkliste im Anhang 2 nicht die Sachverständigenprüfung als Punkt. Aber: §3(4) fordert zwingend die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (GBU) vor Inbetriebnahme. Diese muss "unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person" erfolgen. Nun könnte das eine Person mit erfolgreicher Schulung nach VDI 2047 sein. Diese jedoch dürfte in den meisten Fällen nicht in der Lage sein, die Risikoanalyse und -bewertung fundiert vorzunehmen. Von daher erscheint es selbst dann, wenn die Durchführung nicht explizit gefordert ist, i. S. der eigenen Exkulpation sinnvoll, die Überprüfung durch den Sachverständigen vor der IBN durchzuführen und im Betriebstagebuch zu dokumentieren. Letztendlich ist der Killer für den Betreiber §3(1) (wie §1 der StVO): "(1) Anlagen im Anwendungsbereich dieser Verordnung sind so auszulegen, zu errichten und zu betreiben, dass
Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen, insbesondere Legionellen, nach dem Stand der
Technik vermieden werden." Wie soll der Betreiber im Fall eines Ausbruchs dokumentieren, dass er die gebührende Sorgfalt hat walten lassen, wenn nicht durch Hinzuziehung eines unabhängigen Sachverständigen bereits vor Inbetriebnahme?
Die Analogie zum Kfz hat ihren Charme: Hier ist die erste HU 36 Monate nach Erstzulassung erforderlich. Das basiert aber darauf, dass das Fahrzeug, um überhaupt eine Betriebserlaubnis zu haben, die StVZO erfüllen muss. Für Verdunstungskühlanlagen gibt es keine "Zulassungsverordnung" oder "Bauartprüfung". Selbst dann nicht, wenn der Hersteller behauptet, seine Anlage sein "sicher" oder "nach VDI zertifiziert" o.ä. Der VDI hat mehrfach klar gesagt, dass er Konformitätserklärungen und Zertifizierungen von Anlagen für sinnlos und irreführend hält. Wenn die Anlage in den Anwendungsbereich der 42. BImSchV oder der VDI 2047 Blatt 2 fällt, sind diese Regelwerke jeweils vollständig anzuwenden.

Antwort:

1) Da die 42. BImSchV keine spezifischen Festlegungen für solche Anlagen enthält, gelten die Vorgaben der Verordnung wie für ortsfeste Anlagen.
2) Die Frage ist so nicht zu beantworten. Zum einen gilt 1). Die Referenzwertbestimmung bedeutet "Schau Dir Deine Anlage an, so dass Du merkst, wenn etwas aus dem Ruder läuft und Du eingreifen musst." Wenn die Anlage also wiederholt für 100 Tage betrieben wird, sollte man also die durch Überwachung erworbenen Daten auf Regelmäßigkeiten hin untersuchen. Findet man welche, sind unerwartete Abweichungen ein Grund für genaueres Hinschauen und Handeln.

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