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VDI 2047 Blatt 3

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - Kühltürme über 200 MW Kühlleistung (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems - Cooling towers with a cooling power greater than 200 MW (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2018-04
Herausgeber
Energie und Umwelt
Autor
Energie- und Umwelttechnik
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
34
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Kühltürme können Quellen für luftgetragene Keime, insbesondere für Legionellen, sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb von großen Naturzugkühltürmen. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Kühltürme.

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FAQ

Antwort:

Wenn die Ergebnisse kontinuierlich sehr niedrig sind, ist ein ebenso niedriger Referenzwert kein Problem. Nur wenn Sie Sorge haben, dass plötzlich in derselben Anlage Werte von über 10.000 auftreten, müssten Sie bei niedrigem Referenzwert reagieren. Das aber ist genau der Sinn der Regelung. Wenn der Wert stark schwankt, wird es dafür eine Ursache geben (z.B. Dosierung von Bioziden?). Genau das soll ja durch die Maßnahmen bei starkem Anstieg der Koloniezahl (oder in diesem Fall starkem Schwanken des Werts) herausgefunden werden. Ein höherer Referenzwert nur als Sicherheit, damit man als Betreiber diesen Wert auf gar keinen Fall überschreitet, ist jedenfalls nicht Sinn der Regelung.
Nebenbei: Wenn die Koloniezahlen Ihnen auffällig niedrig erscheinen, sollten Sie ein Kundenaudit mit dem Labor machen, d. h. dem Labor bei Probenahme und Untersuchung im Labor mal über die Schulter schauen. Auch wäre zu prüfen, ob das von Ihnen beauftragte Labor eigentlich für diese Untersuchungen akkreditiert ist, so wie es laut 42. BImSchV und UBA-Empfehlung gefordert ist. Das ist nach meinem Kenntnisstand bisher nur ein einziges Labor ...

Antwort:

"Zwingend", d. h. juristisch bindend vorgeschrieben ist die Schulung für niemanden. Allerdings steht der Betreiber in der Verantwortung, sich entweder selbst oder im Wege der Dienstleistung das Wissen über die Risiken seiner Anlage verfügbar zu machen und dafür zu sorgen, dass nur geeignet qualifiziertes Personal an seiner Anlage hygienerelevante Tätigkeiten ausübt. D. h. in Klartext: Die Schulung ist ein Angebot an den Betreiber. Wenn er für alle, die an seiner Anlage arbeiten, sowie für sich selbst eine Schulung nachweisen kann, wird man ihm nur schwerlich einen Auswahlfehler vorwerfen können. (Es gibt noch mehr Kriterien, damit man sich durch Delegation wirklich rechtswirksam exkulpiert, aber das ist ein wichtiger Punkt.)

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