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VDI 2047 Blatt 3

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - Kühltürme über 200 MW Kühlleistung (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems - Cooling towers with a cooling power greater than 200 MW (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2018-04
Herausgeber
Energie und Umwelt
Autor
Energie- und Umwelttechnik
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
34
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Kühltürme können Quellen für luftgetragene Keime, insbesondere für Legionellen, sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb von großen Naturzugkühltürmen. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Kühltürme.

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FAQ

Antwort:

Die besagte "Vorrichtung" ist ein Tröpfchenabscheider. Ein solcher muss ohnedies vorhanden sein, arbeitet aber auch nur in einem bestimmten (Lufströmungs-)Geschwindigkeitsbereich. Insofern kann er ein Risiko des Aerosolauswurf m. E. immer nur *mindern*, aber nie gänzlich ausschließen. Genau das dürfte der Grund dafür sein, dass die 42. BImSchV und die VDI 2047 Blatt 2 Geräte mit Tröpfchenabscheider nicht als ungefährlich einstufen, sondern diese mit einschließen.

Antwort:

Die Gültigkeit der Urkunde ist an die Gültigkeit der Richtlinie gebunden und beträgt in der Regel fünf Jahre. Wir halten es auch für sinnvoll, nach spätestens dieser Zeit - oder eben, wenn an der Richtlinie Änderungen vorgenommen wurden - eine neue Schulung zu besuchen. Es gibt keine dedizierten Schulungen nur über die Änderungen, wenn Sie das mit "Auffrischung" meinen. Da für viele Schulungsteilnehmer die Schulung nach VDI 2047 Blatt 2 die erste gezielte Hygieneschulung war und diese daher viel neues Wissen lieferte, das erst einmal verdaut sein muss, halten wir es für eine durchaus gute Idee, nach spätestens fünf Jahren nochmal eine übliche Schulung nach VDI 2047 Blatt 2 zu besuchen, vielleicht, wegen der anderen Art der Vermittlung, mal bei anderen Referenten. Die Richtlinie befindet sich derzeit im Entwurfsstadium bis 30.4.2018. Es ist daher absehbar, dass spätestens 2019 ein neuer Weißdruck erscheint und damit eine Neuschulung auf jeden Fall lohnt. Sollten Sie oder die Personen, um die es geht, schon vor der Veröffentlichung der 42. BImSchV geschult sein, ist auch das ein Anlass, mal über eine Neuschulung nachzudenken... Schlussendlich hängt ein sinnvolles Intervall auch davon ab, wie intensiv man in der Zwischenzeit mit dem Wissen arbeitet, ob man evtl. zwischenzeitlich andere Fortbildungen, Fachkonferenzen o.ä. besucht hat usw.

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