VDI 2047 Blatt 3
Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - Kühltürme über 200 MW Kühlleistung (VDI-Kühlturmregeln)
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems - Cooling towers with a cooling power greater than 200 MW (VDI Cooling Tower Code of Practice)
- Erscheinungsdatum
- 2018-04
- Herausgeber
- Energie und Umwelt
- Autor
- Energie- und Umwelttechnik
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 34
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Kühltürme können Quellen für luftgetragene Keime, insbesondere für Legionellen, sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb von großen Naturzugkühltürmen. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Kühltürme.
FAQ
Antwort:
Zu diesem Thema findet sich einiges im Kommentar zur Richtlinienreihe VDI 2047 von Hilden/Moritz/Tutas (https://www.beuth.de/de/publikation/rueckkuehlwerke-kommentar-zur-richtlinienreihe-vdi-2047/255631764). Eine einfache und allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Zu beachten sind insbesondere die folgenden Aspekte:
Die Desinfektionsmittelzugabe kann nach VDI 2047 eine Wasseraufbereitung oder eine Wasserbehandlung sein, je nachdem, ob diese im Zusatzwasser oder im Nutzwasser erfolgt. Bei einer zentralen Nachspeisung mehrerer Systeme wird oft ein Teil der eigentlichen Wasserbehandlung für das Nutzwasser zur Vereinfachung schon mengenproportional dem Zusatzwasser zugegeben. Dadurch wird die eigentliche Wasserbehandlung mit Inhibitoren oder Desinfektionsmitteln zu einem Verfahren der Wasseraufbereitung. Der Ort der Buizidzugabe ist systemabhängig zu wählen. Idealerweise Zugabe an einer mischungsintensiven Stelle, möglichst stromauf vom Bereich der höchsten zu erwartenden mikrobiellen Belastung. Daher werden Biozide meist vor der VKA an Stellen zugegeben, wo hohe Temperaturen und große Oberflächen vorhanden sind. Durch Zwangsumwälzung und Verriegelung sollte jedoch in allen Bereichen eine ausreichende Konzentration vorliegen und die Verweil- bzw. Einwirkzeit hinreichend lang sein. Es ist durchaus möglich und bei bestimmten Konstellationen sinnvoll, das Biozid an mehreren Stellen zuzugeben. Die richtige Wahl der Impfstelle ist ebenso wie die richtige Wahl der Probenahmestellen spätestens bei der Hygiene-Gefährdungsbeurteilung zu bewerten.
Antwort:
Die UBA-Empfehlung zur zur Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/dokumente/legionellenempfehlung_2020_03_06_uba_format_0.pdf) legt fest, dass Proben nach 42. BImSchV (also Proben, die justiziabel sein müssen) nur von bei der DAkkS akkreditierten Laboren ausgewertet und nur von Probenehmern durchgeführt werden dürfen, die in die Akkreditierung des Labors eingebunden sind. Diese Regelung gilt seit mindestens 2017.