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VDI 2047 Blatt 3

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen - Kühltürme über 200 MW Kühlleistung (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems - Cooling towers with a cooling power greater than 200 MW (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2018-04
Herausgeber
Energie und Umwelt
Autor
Energie- und Umwelttechnik
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
34
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Kühltürme können Quellen für luftgetragene Keime, insbesondere für Legionellen, sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb von großen Naturzugkühltürmen. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Kühltürme.

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FAQ

Antwort:

www.kavka.bund.de

kavka = *KA*taster *V*erdunstungs*K*ühl*A*nlagen

Solange Sie in der Phase sind, keine VKA zu haben, sondern nur darüber nachzusinnen, brauchen Sie nichts zu melden. Wenn Sie jedoch eine in Betrieb setzen wollen oder schon betreiben, müssen Sie sie melden.

Die Gefährdungsbeurteilung muss eigentlich schon lange vorliegen. Die Betreiberpflicht zur Erstellung einer solchen ergibt sich nämlich nicht erst aus der 42. BImSchV. Der Betreiber war schon lange verpflichtet, seine Anlage in verkehrssicherem Zustand zu halten, und jeder Arbeitgeber hat "schon immer" die Pflicht gehabt, für die Arbeiten seiner Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die 42. BImSchV hat lediglich das Augenmerk auf eine bestimmte, sehr konkrete Gefährdung gerichtet.

Antwort:

In der 42.BImSchV ist auf § 3 Abschnitt 5 verwiesen:
Das Zusatzwasser ist zu beproben und muss für Anlagen innerhalb des Anwendungsbereichs von VDI 2047 Blatt 2 eine Legionellenkonzentration

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