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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

Nein, einfache Kochrezepte gibt es nicht. Zum einen reden wir über Biologie, die sich nicht ganz so einfach verhält, wie wir Ingenieure das oft gern hätten. Zum anderen gilt für den Biozideinsatz ein Minimierungsgebot: Sie DÜRFEN maximal so viel einsetzen, wie zur Beherrschung nötig ist. Daher entbindet Sie nichts davon, hinzuschauen, Proben zu nehmen und entsprechenden Analyseergebnisse zu agieren.

Antwort:

Bei Dip-Slides gibt es als Enthemmer auf dem Markt nur Thiosulfat, also nur Enthemmer für oxidative Biozide. Die alte Formulierung (2015er Ausgabe) war an der Stelle einfach unsauber und wurde daher korrigiert. Sie dürfen die Slides mit Thiosulfat durchaus verwenden. Das wichtigste ist, dass Sie möglichst wenig an der Methode ändern, weil jede Änderung dazu führt, dass die Ergebnisse erst einmal nicht mehr vergleichbar sind.
Bei den Labormessungen brauchen Sie sich als Betreiber darüber keine Gedanken zu machen, sondern müssen nur dem Labor das verwendete Biozid, seine Dosierung und den Zeitpunkt der letzten Zugabe zu nennen. Den Rest macht dann das Labor nach der UBA-Empfehlung. Dort wird auf jeden Fall ein Neutralisationsmedium verwendet, wenn ein Biozid eingesetzt wird.

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