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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

Sinnvollerweise wird das herabtropfende Rieselwasser aufgefangen. Eine Beprobung des "Frischwassers" ist wenig aussagekräftig. Sie ist höchstens dann sinnvoll, wenn kein Rieselwasser beprobt werden kann und wenn sie unmittelbar vor der Verrieselung (also nicht etwa an der Sicherungseinrichtung (Übergabestelle des Trinkwassers) erfolgt.

Antwort:

Die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 beschreibt den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen. Ist der gegeben, ist der Aufstellort von untergeordneter Bedeutung. Letztendlich müssen Sie für Ihre konkrete Anlage und deren Aufstellort eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und Maßnahmen zur Beherrschung der Gefährdungen implementieren. Ein einheitliches Vorgehen für alle Anlagen gibt es dazu nicht, weil die Anlagenspezifika entscheidend sind.

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