VDI 2047 Blatt 2
Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)
- Erscheinungsdatum
- 2019-01
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 67
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.
FAQ
Antwort:
Bei den beiden Temperaturen vermehren sich unterschiedliche Bakterien. Es sind also i. Allg. beide Werte zu betrachten.
Antwort:
42. BImSchV ist das eine, weitere rechtliche Rahmenbedingungen das andere. In der Begründung zur 42. BImSchV wird das geltende EU-Recht nicht ausreichend gewürdigt: Die (EU-)Biozid-Verordnung verlangt den Nachweis, dass Biozide nur minimal und gut begründet eingesetzt werden. D.h.: Für den Einsatz eines Biozids ist es erforderlich, dass zunächst Referenzwerte sowie Legionellen-Konzentration ermittelt werden. Die Aufgabe des Referenzwerts ist es, unnötigen Biozid-Einsatz zu verhindern. Liegt z.B. ein Referenzwert von 70000 KBE/ml ohne Legionellenbelastung vor, ist das System in Ordnung. Mit einem pauschalen Wert von 10000 KBE/ml würde in diesem Fall ein unnötiger Biozid-Einsatz erfolgen. Dieser Aspekt muss auch korrekterweise von Dienstleistern beachtet werden.
Mit der Ermittlung des Referenzwerts kann jedes System validiert werden. Das setzt zunächst mindestens sechs "Start"-Wertepaare (allg. Koloniezahl und KBE Legionellen) voraus, zu denen jedes Jahr bei ganzjährig betriebenen Anlagen vier weitere kommen. Aus einer Einzelbestimmung kann der Referenzwert nicht abgeleitet werden.