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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem FAQ nicht den Anwendungsbereich der 42. BImSchV oder deren Inhalte wiederholen möchten.

Der Anwendungsbereich der VDI 2047 Blatt 2 wurde im Rahmen der Überarbeitung deutlicher ausformuliert. Es ist nunmehr aus unserer Sicht absolut klar herausgearbeitet, dass jede Anlage, die zu einem Aerosolauswurf führen kann entweder unter die VDI 2047 oder unter die VDI 6022 fällt. Ersteres gilt für Anlagen, bei denen das Aerosol in die Umwelt entweichen kann, letzteres für solche Anlagen, die Bestandteil einer RLT-Anlage nach VDI 6022 sind, d. h., wo das Aerosol die Raumluft beeinflussen könnte.

Hinsichtlich saisonaler Stillstände sind ebenfalls sowohl in der Richtlinie als auch in der Verordnung klare Vorgaben enthalten, die wir hier ebenfalls nicht wiederholen möchten.

Praxisrelevante Erläuterungen zu solch grundlegenden Fragen bekommen Sie mit Sicherheit in den von unseren Schulungspartnern angebotenen, qualitätsüberwachten Schulungen nach VDI 2047 Blatt 2, Angebote siehe https://www.vdi.de/technik/fachthemen/bauen-und-gebaeudetechnik/fachbereiche/technische-gebaeudeausruestung/veranstaltungen/schulung-nach-vdi-2047-rueckkuehlwerke-sicherstellung-des-hygienegerechten-betriebs-von-verdunstungskuehlanlagen/aktuelle-schulungstermine.

Antwort:

1) Ein Wiederanfahren nach 7 Tagen Stillstand ist nach der 42. BImSchV keine Wiederinbetriebnahme, aber auch beim Wiederanfahren nach 7 Tagen ist die Checkliste (42. BImSchV) auszufüllen.

2) Ja, theoretisch. Die Bewertung, ob die Spülintervalle (Zeitdauer, Massenstrom usw.) ausreichen, sollte von einer hygienisch fachkundigen Person beurteilt und im Betriebstagebuch erfasst werden. Beispiel: Eine Gartenteichpumpe kann z. B. nicht den Kreislauf eines Naturzugnasskühlturms umwälzen.

3) Hier werden zwei Dinge vermischt. Anlagen, bei den die Verweilzeit des Kühlwassers nicht mehr als eine Stunde beträgt, werden ebenfalls von der 42. BImSchV erfasst. Es handelt sich hier um Ablauf- oder Mischkühler. Das „Zusatzwasser“ muss nicht untersucht werden, da die Verweilzeit so kurz ist.

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