VDI 2047 Blatt 2
Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)
- Erscheinungsdatum
- 2019-01
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 67
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.
FAQ
Antwort:
Der Betreiber einer Anlage (in Ihrer Anfrage der Kunde) kann fordern, dass Arbeiten am Kühlturm nur von Kräften durchgeführt werden, die eine bestimmte Qualifikation haben bzw. an einer bestimmten Schulungsmaßnahme teilgenommen haben. Dann kommt der Vertrag zwischen Betreiber und Dienstleister nur zustande, wenn der Dienstleister dies zusichert. Heißt: Für den Kunden ist es eine freiwillige (wenngleich gut begründete) Entscheidung, dass er diese Qualifikation fordert, für den Dienstleister dann eine vertragliche Verpflichtung.
Grundsätzlich ist jeder Betreiber von Anlagen nach VDI 2047 Blatt 2 bzw. 42. BImSchV für die Eignung (also auch Qualifikation) von Personal für bestimmte Tätigkeiten verantwortlich. Setzt er unzureichend qualifiziertes Personal ein, ist eine etwaige Delegation unwirksam. Dabei ist keine spezifische Schulung vorgeschrieben. Die VDI-Partnerschulungen (Das sind die, die Sie über https://www.vdi.de/richtlinien/schulungen-zu-vdi-richtlinien finden.) sind ein ANGEBOT an Verantwortliche: Wer dieses Angebot nutzt, kann gut nachweisen, dass für die geeignete Qualifikation Sorge getragen wurde. Die nötige Qualifikation kann auch auf anderen Wegen erworben werden; in dem Fall muss man selbst für den Nachweis der Eignung sorgen.
Antwort:
Uns ist die bei Abfassung der 42. BImSchV zugrunde gelegte Definition auch nicht bekannt.