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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

Maßgeblich für den Stand der Technik hinsichtlich des bestimmungsgemäßen Betriebs der Anlage, so steht es in der Begründung zur genannten Verordnung, ist die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2. Sie sollten sich daher diese Richtlinie und ggf. eine VDI-GBG-Partnerschulung zu Gemüte führen.

Antwort:

Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist eine Betreiberaufgabe. Wenn der Betreiber die nötige Fachkenntnis hat, die GBU zu erstellen, darf er das sicher auch selbst. Ich bezweifle allerdings, dass viele Betreiber die nötige umfassende juristische und technische Sachkkentnis haben. Ich wäre persönlich als Betreiber auch eher vorsichtig: Sollte Ihre GBU in Zweifel gezogen werden, wird die Beweislast dafür, DASS Sie als Betreiber die nötigen Kenntnisse hatten, bei Ihnen liegen. Sie können sich natürlich schulen lassen. Dann müssen Sie den Aufwand für die Schulung (Zeit und Kosten) und den Arbeitsaufwand für die Erstellung der GBU gegen das Sachverständigenhonorar aufrechnen. (Und so sehr ich von unseren VDI-Partnerschulungen überzeugt bin, glaube ich nicht, dass sie das für eine GBU nötige umfassende Wissen vermitteln.)

Weiterhin stellt sich die Frage, inwieweit Sie frei von Interessenskonflikten sind.

Mit der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen liegen diese Zweifel nicht so nahe.

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