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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

In der Tat hat sich herausgestellt, dass die Formulierung nicht ganz glücklich gewählt ist. Sie werden keine Schwierigkeiten haben Dip-Slides mit Enthemmer für oxidative Biozide zu beschaffen, bei nicht-oxidativen, wie Isothiazolon, sieht es anders aus. Wir beabsichtigen, das in Kürze im Rahmen einer Anpassung der Richtlinie zu korrigieren. Das stellt jedoch für Sie kein Problem dar, da die Dip-Slide-Untersuchungen nur der betriebsinternen Kontrolle dienen. Führen Sie Ihre Untersuchungen am besten mit den Dip-Slides fort, mit denen Sie Erfahrungen haben, da ein Wechsel zu Sprüngen in den Werten führen würde.

Antwort:

Ein Probenehmer ist für die Probenahme verantwortlich. Das hat mit der Betreiberverantwortung und den Schutzpflichten des Betreibers gegenüber Dritten rein gar nichts zu tun. Der Betreiber hat Dritte vor Gefahren zu schützen, die von der Anlage ausgehen. Zur Erfüllung dieser Schutzpflichten sind ein fachgerechter Betrieb und eine fachgerechte Instandhaltung der Anlage erforderlich. Probenahmen dienen nur der Überwachung. Durch sie wird ein eventuelles Problem ja nur festgestellt, nicht behoben. Die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 gibt als allgemein anerkannte Regel der Technik Hinweise, wie die Anlage hygienegerecht betrieben werden kann. Durch Einhaltung der darin enthaltenen Vorgaben und Dokumentation der dazu durchgeführten Maßnahmen kann der Betreiber im Schadenfall weitgehend den Vorwurf der Schuldhaftigkeit widerlegen. Das bedeutet im Klartext: Wenn der Betrieb und die Instandhaltung mit eigenem Personal erfolgen, dann sollte dieses Personal geeignet qualifiziert sein, also beispielsweise durch eine VDI-Partnerschulung nach VDI 2047 Blatt 2. Delegation ist nämlich nur dann rechtswirksam, wenn das Personal geeignet qualifiziert ist. Betreiberverantwortung kann natürlich an einen Dritten delegiert werden, aber dann muss diesem vertraglich der gesamte Betrieb inklusive Instandhaltung und Überwachung sowie eventuell nötiger Maßnahmen übertragen werden, nicht nur die Probenahme.

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